Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

l. 
Abhandlungen. 
Die auswärtige Gewalt des Deutschen Reiches 
unter besonderer Berücksichtigung des Auswärtigen Amtes. 
Eın Ueberblick 
von 
Privatdozent Dr. WOoL@AsT-Kiel. 
Das Recht der auswärtigen Angelegenheiten des Deutsehen 
Reiches ist durch die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 
auf eine neue Grundlage gestellt worden. Eine Neuorganisation 
hat daneben die Struktur des Auswärtigen Amtes, der Haupt- 
behörde zur Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten, von 
Grund aus verändert. Es wird darum ein zusammenfassender 
Ueberblick zur Orientierung über den geschaffenen Zustand unter 
besonderer Berücksichtigung neuer Erscheinungen versucht werden 
dürfen, zumal auch angesichts der erhöhten Bedeutung, die die 
auswärtigen Angelegenheiten der Staaten in der gegenwärtigen 
Epoche besitzen. 
Einer zusammenfassenden Darstellung des Rechtes und der 
organisatorischen Ausgestaltung der auswärtigen Angelegenheiten 
steht, wenn sie nicht auf bloße Beschreibung beschränkt bleiben 
soll, im Wege, daß das gesamte Phänomen — aus welchen Grün- 
den auch immer — zu den weniger erforschten Erscheinungen 
des staatlichen Lebenskreises gehört. Einen Fortschritt hat das 
Archiv des öffentlichen Rechts. N. F. 5. Heft 1. 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.