l.
Abhandlungen.
Die auswärtige Gewalt des Deutschen Reiches
unter besonderer Berücksichtigung des Auswärtigen Amtes.
Eın Ueberblick
von
Privatdozent Dr. WOoL@AsT-Kiel.
Das Recht der auswärtigen Angelegenheiten des Deutsehen
Reiches ist durch die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919
auf eine neue Grundlage gestellt worden. Eine Neuorganisation
hat daneben die Struktur des Auswärtigen Amtes, der Haupt-
behörde zur Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten, von
Grund aus verändert. Es wird darum ein zusammenfassender
Ueberblick zur Orientierung über den geschaffenen Zustand unter
besonderer Berücksichtigung neuer Erscheinungen versucht werden
dürfen, zumal auch angesichts der erhöhten Bedeutung, die die
auswärtigen Angelegenheiten der Staaten in der gegenwärtigen
Epoche besitzen.
Einer zusammenfassenden Darstellung des Rechtes und der
organisatorischen Ausgestaltung der auswärtigen Angelegenheiten
steht, wenn sie nicht auf bloße Beschreibung beschränkt bleiben
soll, im Wege, daß das gesamte Phänomen — aus welchen Grün-
den auch immer — zu den weniger erforschten Erscheinungen
des staatlichen Lebenskreises gehört. Einen Fortschritt hat das
Archiv des öffentlichen Rechts. N. F. 5. Heft 1. 1