und gegen fremde Regierungen. Schiedssprechung,
Grenzsachen, Staatssachen und Rechtshilfe in Straf-
sachen.
III B. Niederlassungsverträge, Staatsangehörigkeit, Auswei-
sungen, Uebernahme, Heinischaffung, Militärsachen,
Staats- und Verfassungsrecht. Statistik, Beglaubigungen,
Paßsachen, Polizeiwesen, Luftfahrt, Arbeiterrecht,
Anarchismus, Mädchenhandel, Preses- Steuer- und
Lotteriesachen.
IIIC. Standesamtliche Sachen. Internationales Privatrecht.
Zivilrecht und Rechtshilfe in Zivilsachen. Interzessionen.
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Erb-
recht. Privatfürstenrecht.
JIID. Kirchen- und Schulsachen, Kunst und Wissenschaft.
Diese Gestalt hat das Auswärtige Amt, rein strukturmäßig,
durch den Krieg behalten. Doch traten im Kriege bereits Um-
stände ein, die nach dem Kriege mit zu einer grundsätzlichen
Neuorganisation geführt haben ?°. Hierzu gehörte die Entwickelung
einer besonderen Nachrichtenabteilung. Diese nahm bald
einen solehen Umfang an, daß sie, zusammen besonders mit eigenen
Einrichtungen für Handelssachen u. dgl. den alten Rahmen des
Amtes sprengte, zumal nach der Gründung der „Zentralstelle für
Auslandsdienst* im Spätherbste 1914, einer Stelle, die — zunächst
in loser Angliederung an das Amt — der feindlichen Propaganda
entgegenzuarbeiten und für die Aufklärung über Deutschland zu
sorgen hatte. Einen weiteren Schritt auf dem Wege der Neu-
organisation, zunächst des auswärtigen Dienstes, dann auch des
Auswärtigen Amtes, bedeutete neben dem fortschreitenden Ausbau
der Einrichtungen für Handelssachen die sogenannte Zusammen-
legung der diplomatischen und konsularischen Laufbahn im Herbste
1918 unter dem Staatssekretär SOLF. Die bekannte SCHÜLERsche
#5 Vgl. v. SCHELLER-STEINWEITZ, Reform des Auswärtigen Amtes,
Handbuch der!$Politik, 3. A. 3. Bd. S. 351 ff.
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