Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

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Einführung des sogenannten Regionalsystems an Stelle 
der Gliederung nach den Hauptmaterien des auswärtigen Dienstes: 
Politik, Handel und Recht — im Laufe des Jahres 1919 — legie 
den letzten Grund zu der heutigen Ordnung. Diese unter- 
scheidet sieh von der Einteilung nach dem Plane des wirklichen 
geheimen Legationsrates SCHÜLER wesentlich durch das Fehlen 
der damaligen Abteilung X, der sogenannten Außenhandelsstelle, 
die inzwischen abgebaut ist, da sie zu großem Teile auf die Be- 
dürfnisse der unmittelbaren Nachkriegszeit zugeschnitten war. Mit 
der Wiederanknüpfung der privaten Handelsbeziehungen zum Aus- 
lande haben die von ihr bearbeiteten Angelegenheiten nicht mehr 
den Umfang und die Bedeutung, daß sie nicht von den übrigen 
Abteilungen des Amtes mitbearbeitet werden könnten. Die An- 
gelegenheiten, das Personal und das Material (wie Karthoteken usw.) 
der ehemaligen Außenhandelsstelle sind von den Sonderabteilungen, 
zumal den Länderabteilungen, übernommeu. Maßgebend für die 
Beseitigung der Stelle war schließlich außerdem die Notwendigkeit, 
Sparsamkeit zu üben und den infolge der großen Aufgaben, welche 
die Ausführuug des Friedensvertrages von Versailles in den Jahren 
1919, 1920 und 1921 dem Amte auferlegt hatte, stark ange- 
schwollenen Apparat des Amtes etwas zu konsolidieren. Wenn 
heute die Beziehung auf die einzelnen Länder der Deutschland 
umgebenden Welt an Stelle der früheren Beziehung auf Sachen 
hauptsächlich die Struktur des Auswärtigen Amtes bestimmt, so 
ist man dazu — zum Regionalsystem — in erster Linie 
zwecks Erzielung einer gleichartigen Behandlung aller, ein be- 
stimmtes Land betreffenden Angelegenheiten übergegangen. Die 
gleichberechtigte Anordnung der politischen, wirtschaftliehen und 
Rechtsreferate für jedes Land bezw. für jede Ländergruppe inner- 
halb einer Abteilung sollte ferner eine bessere Würdigung der 
einzelnen Materien ermöglichen, als es bei der früheren dominie- 
renden Stellung der politischen Abteilung der Fall gewesen war. 
Endlich bestand bei dem früheren System des Ausschlusses der
	        
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