Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

u. 
Aus der Praxis des Staatsrechts. 
— —— — 
Darf die Verwaltungsbehörde die Erteilung 
einer inihr freies Ermessen gelegten Genehmi- 
gung von der Zahlung einer gesetzlich nicht 
vorgesehenen „Gebühr“ abhängig machen? 
Aus einem Rechtsgutachten 
KURT PERELS in Hamburg. 
  
Inhaltsübersicht. A. Die Sachlage S. 93. — B. Die Rechts- 
lage S. 96. — I. Ist die Inanspruchnahme der Sondergebühr rechtlich zu- 
lässig? S.96. — II. Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 
Sondergebühr? S. 101. — II. Ist der Rückforderungsanspruch vor den 
ordentlichen Gerichten oder vor den Verwaltungsgerichten geltend zu 
machen? S. 108. — IV. Anhang. Feststellungs- und Genehmigungsklage 
vor den Verwaltungsgerichten S. 106. — C, Zusammenfassung der 
Ergebnisse S. 107. 
A. Die Sachlage. 
I. Durch Gesetz vom 20. Februar 1920 (Amtsblatt 8. 269) wurde 
das hamburgische AG. BGB. vom 14. Juli 1899 durch folgenden $ 28a 
ergänzt: 
„Juristische Personen bedürfen zum Erwerbe von Grundstücken im 
Werte von mehr als fünftausend Mark der Genehmigung der Senats- 
kommission für die Justizverwaltung. 
Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr von 1°/oo des 
gemeinen Wertes des Grundstücks zur Zeit der Erteilung der Genehmigung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.