Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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len sei, werde die maßgebliche Entscheidung bringen. Der Antrag der 
Rechten auf Auflösung des Landtages wurde mit 48 gegen 47 Stim- 
men abgelehnt. 
Die bürgerlichen Parteien beruhigten sich jedoch hierbei nicht. 
Mehrere Beschlüsse der Regierungsmehrheit, insbesondere die Verab- 
schiedung eines Gesetzes, in dem der 1. Mai sowie der 9. November 
zu staatlichen Feiertagen erklärt wurden, hatte die Stimmung in ihrem 
Lager auf das äußerste gereizt. Die beiden Rechtsparteien brachten 
nach Artikel 9 Abs. 2 der Verfassung ein Volksbegehren auf Auflösung 
des Landtages ein und die Demokraten schlossen sich nach der Ab- 
lehnung ihrer Anregung einer Regierungsumbildung diesem Vorgehen 
an. Ueber 800000 Wahlberechtigte schrieben sich in die Listen ein, 
nahezu ein Drittel der Wählerschaft verlangte damit die Auflösung. 
Diese über alles Erwarten starke Beteiligung verfehlte ihren Eindruck 
auf die sozialistischen Parteien nicht, wie in zahlreichen Presseäuße- 
rungen unumwunden zugegeben wurde, und als der Landtag im August 
wieder zusammenkam, um zu dem Volksbegehren Stellung zu nehmen, 
war niemandem zweifelhaft, daß sein freiwilliges Ende bevorstand, 
wenn auch die Wahrscheinlichkeit nicht allzu groß war, daß die Auf- 
lösung durch Volksentscheid, der eine Beteiligung der Hälfte der 
Stimmberechtigten voraussetzt, zu erzwingen gewesen wäre. Die Lage 
war entschieden, als die Kommunisten erklärten, für die Auflösung 
stimmen zu wollen. Ein Antrag der Sozialdemokraten auf Annahme 
einer Verfassungsänderung, wonach der Landtag seine Auflösung sollte 
unter Festsetzung einer von ihm selbst zu bestimmenden Frist für die 
Beendigung seiner Arbeiten beschließen können, und ein demokratischer 
Vermittlungsvorschlag hierzu, den Landtag nach seiner Auflösung noch 
bis zur Neuwahl, also längstens 60 Tage, mit verminderten Rechten 
weiter tagen zu lassen, wurden abgelehnt, und die Auflösung wurde 
am 23. August 1922 gegen die Stimmen der beiden Regierungsparteien 
beschlossen. 
Die Wahlschlacht am 5. November, in die von allen Seiten mit 
verstärkter Agitation und großen Hoffnungen hineingezogen worden 
war, brachte keine Klärung der politischen Lage und bedeutete damit 
eine starke Enttäuschung, vor allem auch für die bürgerlichen Parteien. 
Die Zusammensetzung des Landtags blieb nahezu unverändert. Die 
inzwischen vereinigten sozialdemokratischen Parteien behaupteten mit 
40 Mandaten ihren Besitzstand. Die Kommunisten vermehrten die 
Jıahl ihrer Sitze von 9 auf 10. Bei den bürgerlichen Parteien blieben
	        
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