Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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Das zweite Buch (S. 144 ff.) schildert die Verwirklichung der beruf- 
ständischen Idee im heutigen deutschen Verfassungsrecht. In 4 Abschnitten 
werden behandelt: die Entstehung des Reichswirtschaftsrats, der vorläufige 
Reichswirtschaftsrat, der Unterbau der deutschen Wirtschaftsverfassung, 
der kommende Reichswirtschaftsrat. 
Der Schlußabschnitt über die staatsrechtliche Bedeutung des Problems 
der Berufstände sucht die Ergebnisse der Arbeit systematisch zusammen- 
zufassen. Dabei behält der Verf. seine kritische Einstellung zur formalen 
Demokratie bei und zitiert zustimmend die Aeußerung von Simons, der 
die Einführung des Parlamentarismus in Deutschland zu einem Zeitpunkt, 
in dem er schon alle Zeichen des Verfalls an sich trug, einen welthistori- 
schen Fehler nennt (S. 240). Aber der Verf. verhehlt sich mit Recht nicht, 
daß trotz aller Schwächen die Demokratie heute die schicksalsmäßige 
Staatsform ist, daß vor alleın eine Abschaffung des allgemeinen gleichen 
Wahlrechts zur Zeit nicht in Frage kommen kann. Und so spitzt sich das 
Problem auf die Frage zu, ob sich in diesen Rahmen berufständische 
Elemente einfügen lassen und in welcher Weise das geschehen kann. 
Dabei würdigt er kritisch die Einwände, die gegen die Errichtung eines 
berufständischen Parlaments erhoben werden, so die Behauptung, daß es 
nur Sonderinteressen vertrete, daß es unmöglich sei, das Stimmenverhält- 
nis der Berufstände in befriedigender Weise zu bestimmen, und daß auch 
im berufständischen Parlament bei konkreten Fragen wenige Sachkenner 
vielen Sachunkundigen gegenüberstehen. Der letztere Einwand, den Verf. 
(S. 243) damit widerlegen zu können glaubt, daß er durch die be- 
sondere Verhandlungsart einer solchen Vertretungskörperschaft überwunden 
werde könne, nämlich im Wege der Ausschußbildung für Einzelfragen 
und im Wege des Ausgleichs, erscheint mir der wichtigste zu sein. Diese 
Verhandlungsart ist ja auch im politischen Parlament heute ein wichtiger 
Faktor, ohne daß es bisher gelungen wäre, damit alle Schwächen des 
parlamentarischen Regimes zu überwinden2. Auch der Reichswirtschafts- 
rat scheint ja in seinen Verhandlungen von diesen Schwächen keineswegs 
frei zu sein. Aber auch mir scheint mit dem Verf. in der Wiederein- 
führung des Zweikammersystems eine Lösung des Problems zu liegen, 
durch das sich eine berufständische Elemente enthaltende Vertretung in 
das bisherige System einfügen ließe. Daß die im Rausche der Revolution 
überall erfolgte Abschaffung des Zweikammersystems in den deutschen 
Ländern mit dem Prinzip der Demokratie an sich nichts zu tun hat, zeigt ja 
das Beispiel fast aller übrigen modernen Demokratien, die samt und sonders 
das Zweikammersystem haben und an seine Abschaffung nicht denken. 
— 
* Vgl. meinen Aufsatz „Parlamentsreform® im Bd. 40, S. 16 ff. des 
Archivs.
	        
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