Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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die Gilden nicht mit größerer beruflicher Tüchtigkeit betreiben können 
(auswärtige Politik, Heer und Flotte, die ihm aber unwichtige Seiten der 
Zentralregierung sind, Strafrecht und bürgerliches Recht, Erteilung der 
Freibriefe an die Gilden, in der er die wichtigste Aufgabe des Staates in 
Zukunft erblickt). Am Schluß des ersten Heftes gibt der Verf. die Lebens- 
philosophie eines Gildenmannes, in der er vor allem das Geständnis ablegt, 
daß die „Fragen der gesellschaftlichen Maschinerie, diese Einzelheiten wirt- 
schaftlicher und politischer Verfassungen, ganz und gar überschätzt worden 
sind“ (S. 106). „Es gibt politische Träumer und Professoren der Volks- 
wirtschaft, die Verfassungen und Vorschriften mit dem einfältigen Enthu- 
siasmus des Schuljungen sammeln, der sein Briefmarkenalbum füllt — und 
soweit eine Wirkung zu entdecken ist, nur zu gleicher Befriedigung einer 
harmlosen und unschuldigen Neugier. Denn ob der Mensch diese oder jene 
bürgerliche Verfassung hat, erscheint letzten Endes von so wenig Bedeu- 
tung, als wenn Brasilien die Farben seiner Briefmarken ändert“ (S. 107). 
Kurz, es ist der echt englische Grundsatz des men not measures, der auch 
hier letzten Endes als das Allheilmittel erscheint. 
Das dritte Heft über Gildenpolitik zieht in vielem die praktischen Kon- 
sequenzen aus den früher geäußerten Gedanken des Verf. Interessant ist 
hier für den Staatsrechtler vor allem das 9. Kapitel über „Allgemeine 
Politik“, in dem zu den wichtigsten politischen Fragen Englands und seines 
Weltreichs Stellung genommen wird. So wird die jetzt verwirklichte Selb- 
ständigkeit Irlands und der Kolonien gefordert. Bei der Behandlung der 
Verfassungsreform ist für den Deutschen hauptsächlich die Tatsache von 
Interesse, daß TAyLor das englische Oberhaus durchaus nicht so in Grund 
und Boden verdammt, wie es die deutsche Revolution mit dem Zweikammer- 
system gemacht hat. Er vertritt den Standpunkt, daß die Mitglieder des 
Oberhauses viel staatsmännischer und weniger selbstisch sind als die Ver- 
treter von Handel und Gewerbe im Unterhause. „Früher oder später werden 
wir zu einer zweiten Kammer mit lebenslänglichen Mitgliedern kommen, 
die gewählt werden wegen ihrer großen Sachkunde auf den verschiedenen 
Gebieten des Menschenlebens‘ (S. 95). „Die älteren Peersfamilien haben 
ein gewisses Gefühl für persönliche und völkische Würde entwickelt und 
einen Sinn für Anstand im menschlichen Leben“ (S. 96). Das Unterhaus 
ist das nicht, es ist die Vertretung des Reichtums und erscheint ihm viel 
reformbedürftiger als das Oberhaus. Vernichtend ist sein Urteil über die 
bei uns so vielgepriesene amerikanische Verfassung. „Die Vereinigten 
Staaten haben schon lange das Höchste an mechanischen Einrichtungen 
politischer Freiheit besessen, und der praktische Erfolg ist gewesen, daß 
diese große Republik wie in einer Zange gehalten und beherrscht wird von 
einem kleinen Klüngel von Trusteigentümern und politischen „Bosses“® 
(S. 97). Das Hauptübel sieht er denn auch in der Parteiherrschaft, weiß 
aber auch keine durchgreifenden Mittel zu ihrer Beseitigung.
	        
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