Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

— 133 — 
I. 
Abhandlungen. 
Das Verordnungsrecht und die neuen 
Verfassungen. 
Von 
PAUL SCHOEN. 
——n 
I. Allgemeines. 
Eine Beschäftigung mit den Problemen des Verordnungsrechts 
im Anschluß an die Vorschriften der Revolutionsverfassungen 
bedarf keiner besonderen Rechtfertigung. Beachtet man, wie diese 
für die Theorie wie für die Praxis gleich wichtige Materie in den 
deutschen Landesverfassungen des neunzehnten Jahrhunderts und 
ebenso in der Bismarckischen Reichsverfassung nur höchst dürftig 
geregelt war und es auch der an diese Verfassungen anknüpfen- 
den Theorie nicht gelungen ist, eine einmütige Auffassung über 
die Grundfragen des Verordnungsrechts zu erzielen — so liegt die 
Frage, wie die Revolutionsverfassungen sich mit dieser Materie 
abgefunden haben, geradezu auf der Hand. Sie zu beantworten 
soll im folgenden versucht werden, und zwar mit der Beschrän- 
kung, daß das Notverordnungsrecht und das Ausnahmeverordnungs- 
recht, welche besondere Darstellungen erfordern, außer Betracht 
bleiben, und auch im übrigen nur solche Probleme des Verord- 
Archiv des öffentlichen Rechts. N. F. 6. Heft 2. 10
	        
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