Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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-Strelitz ($ 19 Abs. 2), Hamburg (Art. 56), Lübeck (Art. 45 Ziff. 7) 
und auch die Verfassung Preußens, über deren Auslegung hier 
allerdings eine Meinungsverschiedenheit besteht, indem der hier 
vertretenen Ansicht gegenüber darauf hingewiesen wird, wie die 
preußische Staatsregierung und der Verfassungsausschuß der Ver- 
fassunggebenden preußischen Landesversammlung sich darüber 
einig waren, daß im Art. 51 der Verfassung keine allgemeine Er- 
mächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen erteilt, sondern 
nur die Zuständigkeit zum Erlaß von Verwaltungsverordnungen 
auf Staatsministerium und Einzelminister nach dem Grundsatz von 
Regel und Ausnahme verteilt werden sollte”. Allein im vor- 
liegenden Gesetzestext, welcher lautet: „das Staatsministerium er- 
läßt Verordnungen zur Ausführung der Gesetze, soweit das Gesetz 
diese Aufgabe nicht einzelnen Staatsministerien zuweist“, kommt 
diese Absicht seiner Verfasser nicht zum Ausdruck. Und wer 
daher behauptet, daß Art. 51 sich nur auf Verwaltungsverordnungen 
bezieht **, trägt in ihn eine Unterscheidung herein, von der der 
Gesetzestext nichts weiß, und verstößt gegen die alte Auslegungs- 
regel: lege non distinguente nec nostrum est distinguere °°. End- 
lich finden sich 3. vereinzelt in den Landesverfassungen noch 
Ermächtigungen zum Erlaß von Ausnahmeverordnungen (Bayern 
8 64, Oldenburg $ 12), vorläufigen Steueranordnungen (Bayern 
5 80 [III], Sachsen Art. 46 [1]) und organisatorischen Verordnungen 
23 Vgl. die Niederschrift der Verhandlungen des preußischen Ver- 
fassungsausschusses (Drucksachen der Verfassunggebenden Preußischen 
Landesversammlung Nr. 2000) S 160. 
?* So GIESE-VOLKMANN, Die Preußische Verfassung, Kommentar, Berlin 
1921, S,. 131 und HATSCHER, Deutsches und Preußisches Staatsrecht Bd. 2, 
Berlin 1923, S. 114, 115. 
25 In diesem Sinn auch ARNDT, Die Verfassung des Freistaats Preußen, 
Kommentar, Berlin-Leipzig 1921, S. 95; WALDECKER, Die Verfassung des 
Freistaats Preußen, Kommentar, Berlin 1921, 8. 112 Anm. 1; STIER-SOMLO. 
Kommentar zur Verfassung des Freistaats Preußen, Berlin-Leipzig 1921, 
Ss. 77, 79.
	        
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