Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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Es lag ein Notstand vor, und wenn der a. 43 den Staatsnotwendig- 
keiten noch keine Rechnung trug, so hätte man durch vernünftige 
Auslegung nachhelfen sollen. Die Franzosen hörten aber auf 
bolschewistische Denunzianten, die bei der revolutionären Nach- 
gärung ihren Weizen blühen sahen, und zeigten keine Lust, sich 
mit der Reichsregierung ehrlich ins Benehmen zu setzen. Man 
hatte beim Abschluß des VV. wohl nicht genügend beachtet, daß 
militärfreie Zonen leicht ein Freibrief für das Verbrechertum werden 
und für die innere Ruhe wie Dynamit wirken können. Aber die 
französische Regierung war allen Gründen gegenüber taub. Statt 
sich an die Haltung der Deutschen beim Pariser Kommuneaufstand 
1871 zu erinnern, wo Deutschland dem französischen Notstand 
vollkommen Rechnung trug, gefiel sich Frankreich in der Pose, 
Deutschland bereite sich zum Einfall in Frankreich vor. Ich traue, 
offen gesagt, den Franzosen weder die Dummheit noch die Angst 
zu, Deutschland mit seinen paar Bataillonen, ohne Reserven und 
Kriegspark, könne ihnen gefährlich werden. Aber sie berufen sich 
auf den Wortlaut des Vertrages in der ständigen Angst, das Gewalt- 
instrument könne durch Nachgiebigkeit an einer Stelle im weiteren 
Umfang abgestumpft werden. Die „Independance Belge“ hatte aber 
gar die Unverfrorenheit zu behaupten, in Frankfurt habe man sich mit 
der Besetzung vollkommen abgefunden und stehe insbesondere den 
belgischen Eindringlingen mit Wohlwollen gegenüber. Die Frank- 
furter Zeitung hat hierauf damals die richtige Antwort gegeben. 
Die französische Extratour fand in der 6. Woche am 17. Mai1920 
ihr Ende. Maueranschläge verkündigten: „Die Franzosen halten 
ihr Wort.“ Die Frankfurter aber meinten, „weil ihnen bei der 
Haltung Englands nichts anderes übrig blieb“. Der Einfall in 
den Maingau hatte übrigens ein Nachspiel. 
Die Konferenz von San Remo erkannte ein Besetzungsrecht 
nur für die Alliierten in ihrer Gesamtheit an. Das 
bedeutete eine Verurteilung des französischen Standpunktes. Weiter 
bekannte sich die Konferenz zu der Ansicht:
	        
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