Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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land seiner reichsten Gebiete, seiner Kolonien, seiner Handels- 
flotte und der Quelle seiner Rohmateriallien beraubt und vom 
Handel und Geschäft mit dem Ausland abgeschnitten, hundert 
Milliarden bezahlen kann, wie kommt es denn, daß Frankreich, 
das nichts verlor, sondern gewann, seine Schulden und sogar 
die Zinsen seiner Schulden an Amerika nicht bezahlt? Der 
Vertrag von Versailles war einfach darauf 
berechnet, das deutsche Volk zu erwürgen.“ 
Das war und blieb in der Tat der Plan Frankreichs. Durch 
die Maßlosigkeit und Unerfüllbarkeit der auferlegten Lasten sollte 
Deutschland gewürgt und in dauernder Sklaverei gehalten werden. 
Wäre es Frankreich wirklich um den Wiederaufbau und die Repa- 
rationen zu tun, so hätte man die deutschen Sachlieferungen und 
Arbeiten nicht sabotiert und man hätte durch Entgegenkommen 
die Leistungsfähigkeit Deutschlands zu heben versucht. Frankreich 
hat aber keine Gelegenheit vorübergehen lassen, Deutschland zu 
demütigen und seine Leistungsfähigkeit zu schwächen. Das tut 
kein Gläubiger, der nur Schuldenbezahlung wünscht. 
Die Unerfüllbarkeit des VV. ist die Quelle 
alles Elends. 
Deutschland hatte schon einmal (21. April 1921) dem Präsi- 
denten der Vereinigten Staaten von Amerika die Feststellung der 
Entschädigungssumme vertrauensvoll überlassen. Dieser hat aber 
abgelehnt. Deutschland hat auch kürzlich, am 7. Juni 1923, wie- 
derum seine Bereitwilligkeit erklärt, die Entscheidung einer un- 
parteiischen internationalen Instanz über Höhe und Art der Zahlungen 
anzunehmen. Das deutsche Memorandum konnte mit Recht sagen: 
Ein stärkerer Beweis für den Reparationswillen Deutschlands ist 
nicht denkbar. 
Man hat Unmögliches von Deutschland verlangt. In dem starren 
Festhalten an einer allgemein als unmöglich erkannten Leistung 
und in der unbedingten Ablehnung der Revision des VV. liegt 
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