Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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3. Kirchlichen Minoritäten ist ihr Recht auf religiöses Eigenleben 
zu gewährleisten. 
Am 16. März 1922 gab der Landeskirchenrat der Thüringer Kirche 
den Beitritt der evangelisch-lutherischen Kirche in Schwarzburg- 
Rudolstadt zur Thüringer evangelischen Kirche bekannt (Thüringer 
Kirchenblatt 1922 8. 1). 
Vor Erlaß des Rudolstädter Kirchengesetzes vom 2. Februar 1921 
protestierten durch Schreiben vom 21. Januar 1921 die Kirchenvorstände 
der Parochien Dorfilm und St. Jakob im Einverständnis und Auf- 
trag ihrer Kirchengemeinden gegen den Anschluß der evangelisch- 
lutherischen Landeskirche Schwarzburg-Rudolstadt an die neue Thü- 
ringer Kirche. In dem Schreiben heißt es unter anderm: 
„Wir betonen zu diesem, daß die Synodalen von unsern Kirchen- 
gemeinden nicht deshalb gewählt wurden, daß sie die ev.-lutherische 
Kirche in Schwarzburg-Rudolstadt abbauen, sondern daß sie dieselbe 
befestigen und, wenn Anschluß gesucht werden muß, ihn bei kirch- 
lichen Körperschaften zu suchen, die das Apostolikum sowie die 
Reformationschriften, insbesondere die Augustana zur Grundlage haben, 
mit Lehrverpflichtung auf dieselben, also gleichen Glaubens und 
Bekenntnisses sind.“ Und am Schluß heißt es: „Falls unsere Kirchen- 
gemeinden von der Synode nicht gehört werden, so daß die Synode 
den Anschluß vollzöge, haben wir zu erklären, daß die hiesigen 
Kirchengemeinden der Parochien Dorfilm und St. Jakob diesen Schritt 
nicht mittun, sondern sich als die rechtliche Fortsetzung der ev.-luth. 
Landeskirche Schwarzburg-Rudolstadts betrachten werden.“ 
Erst Ende Dezember 1921 trat ein Umschwung in dieser Haltung 
äußerlich dadurch zutage, daß in Kirchenversammlungen, die unter 
dem Vorsitz des Landesoberpfarrers in diesen Kirchengemeinden statt- 
fanden, die Mehrheit innerhalb der Kirchengemeinden sich für den 
Anschluß an die Thüringer Kirche entschied. Doch teilten noch mit 
Brief vom 12. Januar 1922 27 Einwohner der Gemeinde Dorfilm dem 
Thüringer Landeskirchenrat mit, daß sie auf ihrem früheren Stand- 
punkte beharrten und sich als die lutherische Kirchengemeinde 
von Dorfilm betrachteten. 
Nachdem die Mehrheit innerhalb der zur Pfarrei gehörigen Kirchen- 
gemeinden sich für den Anschluß an die Thüringer Kirche entschieden 
hatte, wurde der bisherige Seelsorger der Pfarrei, Pfarrvikar Munder 
am 7. Januar 1922 durch den Landeskirchenrat in Rudolstadt seines 
Dienstes enthoben und weiterhin auf dem Klagewege durch die
	        
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