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für nötig befundene Bestimmung ganz konkreter wirtschaftlicher
Einzelheiten, welche, mehr negativ, das Bild vervollständigen,
rechtfertigt diese Usualinterpretation voll und ganz; denn letztere
weisen sämtlich, klar und geradeswegs, auf geschäftliche, man
darf sogar sagen, kaufmännische Nützlichkeitsgesichtspunkte hin.
Sie involviert auch jener Zusatz des Körpersch.St.Ges.s, der
zu demjenigen des Stempelsteuertarifs in unverkennbarer und zwar
innerer Beziehung steht. Das Ergebnis, zu welchem diese beiden
Faktoren der Erklärung führen, ist aber nicht nur dem auf dem
andern Wege gewonnenen ungleichartig, sondern auch in sich
selbst nicht einheitlich. Diese unbefriedigende Folge springt ohne
weiteres in die Augen, wenn wir uns den einfachen Sprachsinn
des Ausdrucks „gemeinnützig“ vergegenwärtigen, welcher selbst
ebenfalls durchaus nach der letzt-, nicht nach der erstgedachten
Seite der Betätigung des Volkslebens gerichtet ist, ja auf sie hin-
drängt. Die beiden Wort- und Gedankenelemente, welche der
Ausdruck „gemeinnützig“ vereinigt, führen nämlich, je nachdem
man das eine oder das andere überwiegend betont, auf eine recht
verschiedene Gestaltung dieser auf das Praktische bezüglichen
Betätigung: erachtet man die Rücksicht auf die Allgemein-
heit (also den ersten Wortteil) als das Wesentliche und Aus-
schlaggebende, so treten ganz andere Tendenzen und Triebkräfte
in den Vordergrund als dann, wenn man den stärkeren Nachdruck
auf den zweiten Bestandteil, die Nützlichkeit (als solche),
legt. Hiermit hängt nahe zusammen, daß, gerade in dieser Be-
deutung genommen, das Urteil über den Gehalt, zumal den so-
zialen Wert des „Gemeinnützigen“ ein sehr geteiltes, von „Im-
ponderabilien‘“, d. i. zahlreichen schwer bestimmbaren Momenten
freiheit für würdig befunden, darin, daß sie über diese Einschränkung
hinaus im wirtschaftlichen Erfolge zu wenig der Allgemeinheit zu-
gute kommen. Neuestens verwendet wieder, ganz ausgesprochen, in diesem
Sinne den Ausdruck und Begriff „gemeinnützig“ das Landesgesetz vom
20. Mai 1922 betr. die Beteiligung Preußens an einer gemeinnützigen (!)
Grundkreditanstalt (Ges.Samml]. Nr. 21).
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