Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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wie allgemeinen Zeitströmungen, politischen Ansichten usw. ab- 
hängiges sein wird. Eine Stiftung zur Hebung des Kredits der 
großen Güter unseres Landadels, wie sie in dem amtlichen Be- 
zirke des Verfassers für die Erleichterung der Bewirtschaftung 
und damit für die Erhaltung solcher Güter eine große Rolle spielt 
die „v. Schöningsche* Stiftung),wird um diesesZweckes und Erfolges 
willen heute weniger als zu anderen Zeiten nur Billigung und 
Beifall finden; ebenso nicht z. B. eine Stiftung, die etwa sich die 
Bekämpfung des Börsenunwesens zum Ziel setzen wollte, obwohl 
doch auch diese Bestimmung, rein objektiv betrachtet, zweifellos 
als eine das Gemeinleben durchaus fördernde gelten darf. Selbst 
eine Stiftung zur Hebung des Mittelstandes dürfte, zumal jetzt, 
durehaus nicht von allen Volksgenossen als „gemeinnützige“ aner- 
kannt werden. Das ist in der unvermeidlichen Einseitigkeit aller 
menschlichen Begriffe, deren Feststellung von den „Interessen“ der 
Menschen niemals schlechthin zu trennen und durch letztere dort 
in ganz besonderem Grade bedingt ist, wo schon von vornherein 
(wie hier) ein innerer begrifflicher Zusammenhang mit diesen „In- 
teressen* besteht, begründet, liegt also in der Natur der Sache. 
— Gleichwohl ıst unabweisbar, daß wir uns bewußt werden, 
welche Vorstellungen jenem Sprachsinne nach in dem Aus- 
drucke beschlossen sind, und damit zugleich, von welcher Art die 
Verschiedenheit ist, die das stärkere Hervorkehren des einen oder 
des anderen Wortelementes ergibt. Die Unterstreichung des letzten 
Bestandteils dürfte (nur) diejenigen Veranstaltungen in den Vorder- 
grund stellen, welche, als hervorstechende Wesenseigentümlichkeit, 
der Allgemeinheit Nutzen im eigentlichsten Sinne, also prak- 
tische Vorteile bringen, Vorteile, wie sie — normalerweise — den 
einzelnen aus ihren Unternehmungen, aus ihrer persönlichen Be- 
triebsamkeit erwachsen; — die Hervorhebung des ersten hingegen 
diejenigen, welche die menschliche Förderung, deren der einzelne 
bedürftig und wert scheint, der Gesamtheit oder doch einer großen 
Zahl von einzelnen, also „allgemein“ — regelmäßig auch
	        
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