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II.
Aus der Praxis des Staatsrechts.
StaatsrechtlicheFragenin denEntscheidungen
und Gutachten des Reichsfinanzhofs.
Von
Prof. Dr. ALBERT HENSEL (Bonn).
(Abgeschlossen Anfang November 1923.)
Die nachfolgende Uebersicht über die staatsrechtlich bedeutsamen
Erkenntnisse des obersten deutschen Finanzgerichts mußte den Begriff
des „Staatsrechts“ ziemlich eng auffassen, wenn der sehr ausgedehnte
Stoff auch nur einigermaßen vollständig dargestellt und kritisch be-
handelt werden sollte. Alles Verwaltungsrechtliche wurde ausgeschie-
den, damit eine große Anzahl von Urteilen, welche die steuerrecht-
liche Bedeutsamkeit von Akten staatlicher Exekutive würdigen ; ebenso
wurden diejenigen Entscheidungen nicht behandelt, welche die Rechts-
stellung der unteren Gebietskörperschaften (Gemeinden, Kreise, Kom-
munalverbände, Zweckverbände und Verwandtes) zum Gegenstand
haben. Ausgeschlossen blieb endlich die zahlreiche und interessante
Rechtsprechung zum Begriff der öffentlichen Anstalt, der öffentlichen
Behörde, Genossenschaft, Straße usw. — Auf die Würdigung der mit
dem Versailler Friedensvertrag zusammenhängenden Sprüche, soweit
sie staatsrechtliche Fragen, wie Gebietsabtretungen, Staatsangehörig-
keit u. ä. betreffen, konnte dagegen nicht verzichtet werden. Steuer-
rechtliche Spezialprobleme sind nach Möglichkeit vermieden worden.
Literaturnachweise konnten nur in beschränktem Umfang gegeben
werden; sie sind insbesondere dann fortgefallen, wenn das zitierte Ur-