Die Ausgabeinitiative des Parlaments in ihrer
Entwicklung und Geltung*.
Von
PAUL ERNST BRAUN, Dr. iur. et phil.
I.
Wohl kaum ein Gebiet des Staatsrechts war lange Zeit in
der Theorie so umstritten wie das des Budgetrechts, wohl kaum
ein Kampfmittel des Parlaments hatte bei allen Konflikten mit
der Regierung eine so große Bedeutung wie das der Budgetver-
weigerung. Wenn die meisten budgetrechtlichen Streitfragen auch
im Laufe der Zeit geklärt sind, wenn auch in einem parlamen-
tarisch regierten Staate Verfassungskonflikte zwischen Parlament
und Regierung, und aus diesem Grunde auch Budgetverweigerungen
zu den größten Seltenheiten gehören werden, so verlohnt es sich
trotzdem, zu untersuchen, in welcher Weise die neue deutsche
Reichsverfassung vom 11. August 1919 zum Budgetrecht Stellung
genommen hat.
Die Regelung des Budgetrechts in den Art. 85—87 RV.
entspricht im wesentlichen dem alten Rechte. Die meisten Be-
stimmungen dieser Artikel bringen keinerlei wesentliche Neue-
en
* Ich möchte auch an dieser Stelle meinem hochverehrten Lehrer,
fAerrn Professor Dr. Richard Thoma (Heidelberg), für das große Interesse,
das er der nachstehenden Arbeit entgegengebracht hat, meinen aufrichtigen
Dank aussprechen.