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tags, sondern sagte nur im Art. 69, daß der Reichshaushaltsetat
durch ein Gesetz festzustellen sei. Deshalb war es eine immer
wiederkehrende Streitfrage zwischen dem Reichstag und den ver-
bündeten Regierungen, ob der Reichstag Ausgaben im Etat er-
höhen dürfe oder nicht. Die Reichsregierung nahm in dieser
Frage eine ablehnende, der Reichstag eine zustimmende Haltung
ein. So äußerten die verschiedenen Staatssekretäre des Reichs-
schatzamts 17 wiederholt, der Reichstag sei nicht in der Lage, ein-
seitig Ausgabeposten in den Etat neu einzustellen oder zu er-
höhen. Der korrekte Weg sei vielmehr die Fassung einer Reso-
lution, durch welche die verbündeten Regierungen ersucht würden,
einen entsprechenden Beschluß zu fassen und dem Reichstag auf
Grund dieses Beschlusses bis zur zweiten oder dritten Lesung
oder im nächsten Etat ihrerseits die Erhöhung vorzuschlagen.
Im Reichstag!® hielt dagegen die gesamte Linke, einschließ-
lich der Nationalliberalen und des Zentrums, bei all diesen De-
batten an dem Grundsatz fest, daß keine Bestimmung der Reichs-
verfassung oder irgendeines anderen Gesetzes den verbündeten
Regierungen das Recht gäbe, einseitig den Etat aufzustellen, und
daß der Reichstag deshalb wie bei jedem anderen Gesetzent-
wurf, den die Regierung einbringe, Abänderungsanträge stellen,
also nicht nur Ausgabepositionen verringern, sondern auch erhöhen
könne. Sache der verbündeten Regierungen sei es dann, zu die-
sen Abänderungsvorschlägen Stellung zu nehmen und eventuell
i7 So z.B. Graf v. Posadowsky-Wehner 12. 3. 95 RT. sten. Ber. S. 1438 A,
26. 5. 97 RT. sten. Ber. S. 6128 C; v. Thielmann 14. 2. 02 S. 4203D; Frhr.
v. Stengel 18. 3. 07 S. 578C; Kühn 13. 2. 13 S. 3758 A.
18 Vgl. z. B. die Sitzung v. 14. 2. 02 v. Waldow u. Reitzenstein S. 4204D.
Graf v. Oriola S. 4205D; Singer S. 4207C; Gröber S. 4209C; Lenzmann
S. 4210B (L. früher anderer Meinung 4. 2. 98 S. 821B); Sitzung vom
18. 3. 07 Wiemer S. 5750; Speck S. 577 A; Beck S. 580B; Frhr. v. Richt-
hofen S. 582 A; Singer 8.583 A ; Arendt S. 585C; Kopsch 8. 588D; Sitzung
vom 13. 2. 13 Ebert S. 3755 C; Hegenscheidt S. 3760 D; Nacken 8. 3772;
Beck 8. 3781A; Oertel S. 3789A; Kopsch S. 3794B; Wendel $S. 3801D;
Hubrich 8. 3827 A.
Archiv des öffentlichen Rechts. N. F. 6. Heft 1. 4