Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 45 (45)

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gaben nicht in einem einzigen, sondern in etwa 15 besonderen 
Gesetzen enthalten sind, die nur schwer ohne Störung des finan- 
ziellen Gleichgewichts geändert werden können. Vor allem aber 
hatte das seinen Grund in der strengen Disziplin der beiden großen 
Parteien (Liberale und Klerikale), die, je nachdem die eine oder 
die andere die Mehrheit im Parlament hatte, das Land regierten. 
Als aber in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts 
das Wahlrecht etwas demokratischer gestaltet und statt des be- 
schränkten Zensuswahlrechts das allgemeine (Plural-) Wahlrecht 
eingeführt wurde, begannen auch hier die Abgeordneten überflüs- 
sige, aber von den Wählern gewünschte Ausgaben in den Etat 
einzustellen. 
In Italien? ist das Ausgabeinitiativrecht von der zweiten 
Kammer oft mißbraucht worden. MINGHETTI schreibt hierüber: 
„Der Minister wird z. B. die Erhöhung eines Ausgabepostens vor- 
geschlagen haben, die er im Staatsinteresse für erforderlich hielt. 
Der Berichterstatter verweigert ihm die Erhöhung unter dem Vor- 
wand strenger Sparsamkeit, aber gibt sofort unter der Bedingung 
nach, daß man auch die Ausgaben für irgendein Institut erhöht, 
das seine Provinz interessiert.“ Und BRUSA berichtet, daß der 
Senat, der in Italien bei der Budgetberatung dieselben Befugnisse 
wie die Abgeordnetenkammer hat, häufig die verschwenderischen 
Neigungen der Wahlkammer zügeln mußte. 
Ueber die österreichischen Verhältnisse schreibt das 
österreichische Staatswörterbuch: „Bei uns ın Oesterreich wird 
die Lösung dieser Aufgabe, sachlich heterogene Ausgaben auf den 
Nenner der gleichen Dringlichkeit zu bringen, durch die nationalen 
5 Vgl. E. Brusa, Das Staatsrecht des Königreichs Italien. Freiburg 
1892, S. 156, Anm. 1; Duprırz, Les Ministres Bd. 1, S. 318—319. A. L. 
Loweıt, Governments and Parties in Continental Europe London 1896, 
Ba. 1, S. 207 ff.; M. Mınauertı, J Partiti Politici Bologna 1881, Bd. 1, 
S. 322. 
° Oester. Staatswörterbuch (Mischler-Ulbrich) 2. Aufl. Wien 1905—09. 
Bd. IV, S. 390.
	        
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