Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium. 
  
1. Safrgang. Berlin, den 28. Iuni 1867. Nr. 8. 
  
Gedrudt und in Rommiffton bei ES. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kodftraße 69. 
  
. 82. 
Betrifft die Verleifung don ahnen und Standarten an bie im verfloffenen Iahre nen erridteten 
Truppentheile am 3. Intl 1867. 
34 habe befchloffen, den im verfloffenen Jahre neu errichteten Zruppentheilen fon jeht und zwar am 
8. Juli, dem Jahrestage der_etwig denfmärdigen Scladt von Königgräg, Yahnen refp. Standarten zu vers 
leihen. Ich hege hierbei die Erwartung, daß diefelben diefe ihnen in Onaden anvertrauten Baniere Here in 
hohen Ehren halten und dur alle Wedfelfälle der Zukunft — dem Baterlande zum Heife und der Armee 
zum Ruhme — führen werden. Zur Empfangnahme der qu. Fahren und Standarten, deren feierliche Nages 
ung und Weihe nad den darüber von Mir jpeciel erlaiienen Beftimmungen am 2. und 3. Juli d. I. ftatt- 
finden fol, find die Kommtandeure ber neu errichteten Megimenter refp. Yäger- und Pionier Bataillone, von 
einer der Zahl der Fahnen zc. entjprehenden Anzahl von Unteroffizieren begleitet, zum 2. Juli d. I. Mor- 
gens nad Potsdam zu beordern. — Sie haben diefe Meine DOxdre der Urmee befannt zu nahen und bier: 
nach das Weitere zu veranlafien. 
Berlin, den 24. Juni 1867. 
ge. Wilhelm. 
gge- dv. Roon. 
An den Kriegs-DRinifter. 
Berlin, den 26. Iuni 1867. 
Bei Mittheilung vorftehender Allerhöchfter Kabinet8-Oxdre wird mie folgt beftimmt: 
Die zur Empfangnahme der Bahnen und Standarten zu fommandirenden Unteroffiziere, au Feld- 
webel refp. MWachtmeifter, — von jedem Bataillon der neu errichteten Infanterie-Regimenter, fowie von jedem 
neu errihteten Yäger-Bataillon, Bionier-Bataidlon, Kavallerie» und Feld-Artillerie- Regiment einer — haben 
id am 2. Juli d. I. Morgens 9 Uhr bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erfcheinen fomohl 
bet der Nagelung als aud) bei der Einweihung der ahnen und Standarten im Parade-Ordonnanz-Änzuge, 
bie ber Infantente, Jäger und Pioniere demnad ohne Geroehr refp. Büdfe. 
Kriegs-Minifterium. 
In Dertretung: 
vd, Bodbielsft. 
  
850/6. A. La. 
Nr. 83. 
Dienk-Inkruktion, für die Gendarmerie in ben nen erworbenen Landestheilen vom 23. Mai 1867. 
te Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. ertheilen in Berfolg Unferer heutigen Verord- 
nung über die anderweitige Organifation der Gendarmerie in den meuerworbenen Randestheilen Hr diefelbe, 
in Bezug auf ihre Dienftverhältmiffe, Hierdurch nachftehende nähere Vorfdriften.
	        
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