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Nr. 84.
Betrifft Die Sieibengelder und Schiehprämien für die Kaballerie-Regimenter.
Berlin, den 11. Yuni 1867.
Macdem mit Ausnahme der Hufaren-Negimenter Nr. 13 und 14 bei fämmtlihen Kavallerie-Regimentern
die Wormation zu 5 Eoladbrons eingetreten ift, werden für Scießfheiben und Schießprämien folgende Ver-
gätigunge-Säge feftgeftellt:
1) für Scießfheiben
ein Viertel des für ein Negiment zu 4 Eslabrong bemilligten Betrages mehr,
2) für Schiekprämien jührlid
a) für Se Unteoffse eines jeden Regiments 3 Prämien und zwar eine zu 2 Thlr., zwei zu
je l r.,
b) für die Mannfchaften ber 5. Estadron daffelbe, mas für jede der übrigen Estadrons bewilligt ift,
im Ganzen demnad 19 Thlr.
Kriegs-Diinifterium. Militair-Delonomie-Departement.
In Vertretung:
Krienes. Hammer.
72/6. 67.0.0. D. 1.
Nr. 85.
Betrifft Die Verteilung der Schiekpramien im laufenden und nüchften Jahre.
Berlin, den 25. Juni 1867.
Beyügih Bertheilung der in dem $. 17 der Inftrultion über das Sceibenfdießen der mit Zündnadelge-
wehren bemafineten SInfanterie-Bataillone vom 2. November 1864 feftgefegten Schieß-Prämien, wird für die
bdied- und nähftjährige Schieß:Uebung hierdurch nadgegeben, daß .
die für die beiten Schügen ber 1. Shich-Rlafe beftimmten Prämien, wo Mannfchaften diefer Klaffe
in den betreffenden Kompognien nit vorhanden find, an die beften Schügen der 2. Schieß-Klaffe,
und die für die beften Schügen der [egtgenannten Klaffe ausgeorfenen Prämien, an die nädftbeften
Schügen derfelben Klafje gewährt werden dürfen.
Kriegs-Miniflerium
In Vertretung:
v. Bodbielsti.
No. 693/6. 67. A. La.
Nr. 86.
Ermittelung des unbelannten Gigentgümers eines Dffigier-Tornikers. ,
\ erlin, den 10. Suni 1867.
Sn dem Naclafje der verftorbenen Weißmwaaren.Händlerin Runath zu Dresden Altmarkt Nr. 5 bat fi ein
preußifcher Offizier - Tornifter vorgefunden, welcher an da8 preußiiche Gouvernenent dafelbft De re und
von leßterem dem Kriege. Miniferium mit dem Bemerlen überfandt if, daß der Eigenthümer deffelben nicht
zu ermitteln gerefen fet.
Dies wird hiermit zur Senntniß ber Armee gebradit, und ber unbelannte Eigenthämer aufgefordert,
fÜH wegen Aushändigung des Tornifters an die unterzeichnete Abtheilung des Kriegs-Minifteriums zu wenden.
Algemeinee ggrirge- Departement, Armee-Nbtheilung B.
v Borries. Bornemann.
8/6. A.K.D. 1b.