Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Derfelbe bleibt in Anfehung feiner geiftlichen Amtöverrihtungen in ber mnititair  Gerlforge feiner 
ordentlihen" tirhlihen Uuffihtebehörde untergeben. — Im Uebrigen finden die Beftimmungen der Militair- 
Kichenordnung Über das Unterorbnungd« Berbältni auf ihn Anwendung. 
Berlin den 24. Juni 1867. 
93 Wilhelm. 
ggez. v. Roon. v. Mühler. 
Berlin, den 28. Yuni 1867. 
Borfichende Allerhöchfte Verordnung wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs - Minifterium, 
Im Auftrage: 
vd. Bodbielsti. 
No. 771/6. A. Lob. 
Nr. 88. 
Betrifft die Errichtung eines Militair-Helt-Inftituts zu Hannober. 
Aur ben Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die anbei zurüderfolgenden Grundzüge für die Errichtung 
eines Militair-ReitInftituts zu Hannover, fowie bie Verwendung der bei den Etatsmitteln der Militair- 
NReitihule in diefem Jahre fe ergebenden Erfparniffe zu_ den erforderlihen Bauten und fonftigen An- 
fhaffungen, und beauftrage dad Kriegs-Minifterrum, die Eröffnung des Inftituts zum 1. Dltober bielee 
Jahres, fowie die Aufftellung eines den Orundzügen entfprehenden Etats für daffelbe zu veranlaffen. 
üglih Ergänzung de Direltions. und Sehrerparfonale find Mir Borfchläge zu mahen. Yud) gencehmige 
dh, dafi von den Offizieren, melde vom 1. Dltober 1865 ab zur Militaie-Keitfchule tommandirt waren, 
12 bi® 14 zum 1. Auguft diefes Jahres für den Stamm der Reitfchule wieder einberufen werden und dem+ 
nädjt bi® zum 1. Dftober 1868 bei dem Inftitute verbleiben. — Das Kriegs Minifterium bat hiernad) das 
BWeitere zu veranlaffen. 
Schloß Babelsberg, den 4. Yuli 1867. 
  
  
ga. Wilhelm. 
gg dv. Roon. 
An das Krlegs-Minifterium. 
Grundsüge für die Frridtung eines Milltair-Meit-Infituts gu Gmmnover. 
Bezeihnung und Eintheilung. 
1. Das Militair-Reit-Inftitut zerfällt in 2 Abtheilungen 
die Keitihule für Offiziere und 
die Savallerie-Unteroffizier-Schule; 
erftere wird in dem ehemaligen Marftallgebäude, Iegtere in der frühern Artillerie-Saferne untergebradt. 
Der Chef des Inftituts. 
2. Un der Spibe des Imftituts ficht ein Oenerafl-Pieutenant ala Chef, mit dem Gehalt und der 
Dienftzulage eines Divifions-Kommandeurs und einer Dienftwohnung im Reitfhul-Gebäude. “Derfelde bat 
die oberfte Leitung und die Bertretung des Inftituts nadı Außen; die Kaffe befindet fidh bei ihm, und nad 
feiner Anmweifung beforgen 1 Abjutant und 1 Zahlmeifter mit Hülfe eines Schreibers rejp. eines Zahlmeifter: 
Aspiranten den Thriftlihen Gefchäftsverlkehr. 
Der Chef hat die Gerichtöbarleit und Diegiplinar-Strafgenalt eines Divifions-Konmnandeurs Über 
färnmtliche etatsmäßige und fommandirte Offiziere, Beamte und Mannfcaften des Inftituts; in trällen ber 
höhern Ocerihtöbarleit fungirt einer der in Hannover garnifonirenden Auditeure gegen eine entipredhende 
ande, die Angelegenheiten der niedern Gerichtsbarkeit bearbeitet der Mdjutant ald unterfuhungsführender 
fizier.
	        
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