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Kopf und Monat für die Dannfchaften vo Oberfeuerwerker, Feldrebel zc. abwärts — flh nur auf die bei
der Fahne befindlihen Dannfcaften erfiredt. Die burd; das Reglement Über Verpflegung ber Rekruten, Re
ferviften, Invaliden und Landwehrmänner bei Einzichungen rvefp. Entlafjungen vom 5. Ditober 1854 unb bie
dazu ergangenen Nadtragsbeftimmungen feftgefegten Sompetenzen werden durch obigen Erloß nicht geändert.
Kriegs-Minifterium.
In Vertretung:
v. Bodbieleti.
No, 776/4. M. 0. D. 1.
Nr. 9.
Aeffort- Berhältniffe der Militairbehörden bei einer nerihtligen Befdlagnahme von Behalten und
Benfionen der Zrain-Dffigiere betreffend.
Mac der durch die Allgemeine Verfügung vom 10. Auguft 1853 (Juft. Minift. Blatt ©. 303) den Ge-
richt8bebörbden mitgetheilten Nadmeifung derjenigen Den und Perfonen, an melde die Requifitionen we-
gen Vollftredung der Erelutionen gegen Offiziere und Militairbeamte auf Gehaltd- und Benflond-Abzüge zu
richten find, sub XIV. Nr. 16 follen derartige Unträge wegen der Abzüge von Gehalten und Penflonen ber
Train-Offiziere, an die Militair-Intendanturen der betrefjenden Urmee-Korps gerichtet werden.
iefed in der früheren Armee» Organifation begrfindete Kompetenzverhältnig hat nad; einer Mit-
theilung des Heren Kriegs-Minifterd vom 15. Juni d. I. durd die Errihtung befonderer Trainbataillone,
denen die Erain-Dffiziere angehören, eine Aenderung erlitten. Die Beftimmung sub XIV. Nr. 16 der oben-
erwähnten Nacmeifung wird deshalb aufgehoben. und den Gerichtöbchörden zur Nahadtung belannt gemast,
daß die Requifttionen wegen Bolftredung der Erelution gegen Offiziere der Zrain-Bataillone auf Gehalts:
und Penflond-Wbzüge künftig an die betreffenden Train-BataillonssKommanbeure zu richten find.
Berlin, ben 20. Juni 1867.
Der AYuftiz-Minifter.
(g94.) Graf zur Rippe,
An fämmtlicde Oerihtöbehörden. I. 2992.
Borftehender Erlaß des Herrn Yuftiz.Minifters rird hiermit zur Kenntnig der Armee gebradt.
Berlin, den 1. Yuli 1867.
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs Departement.
v. Bodbielsti. dv. Karczemeli.
No. 938/6. A. I. a.
Nr. 94.
Betrifft die Vervollfändigung der Infiruttion für bie Ausführung des Waffen-Reparatur-Geigäftes
bei den mit Zündnadel-Woffen ausgerüfteten Batatllonen der Infanterie und Jäger, Berlin de 1867.
. Berlin, den 29. Suni 1867.
Im 8. 1 des Anhanges betreffend den Empfang der Waffen und Munition ac. und die Ausführung des
Woffen-Reparaturgefchäftes für die Erfag-Bataillone der Infanterie und die Erfag:Fompagnien der Yäger
zu der obenbezeichneten Inftrultion, Seite 35 ift dba der legten Zeile zugufegen:
4 Infanterie-Seitengerwehre mit Sticblatt für Lazarethgehilfen.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Sriegs-Departement.
No. 923/6. A. K. D. II. »Podbieteti m Diet