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Vorftehende Allerhöhfte Kabinets-Oxbre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradht.
Berlin, den 17. Juli 1867.
Kriegs: Minifterlum.
Im Yuftrage:
v. Pobbielsti.
ad No. 274/77. 67. A.l.a.
Organifattions-Ylan für die Artillerie-Schienfchule.
1) Die Artilleri»-C chiepfchule hat die Befiimmung, eine genügende Zahl von Snftrultoren für die Ar:
tillerie- Truppen zur (Erweiterung ber Stenntniffe bei derfelben in der Behandlung und im Gebraud) der
fänmtlihben Gefhäg- und Munitions-Arten heranzubilden.
2) Sie ift dem Präfed ber Artillerie-Pröfungs-Kommilflon unterftellt.
3) Die Artillerie».Schieffchule befteht:
a) aus einen Stamm (dem Direltions- und Lehrer-Perfonal, den benöthigten Offizieren, Mann-
fhaften zc. nebft Rehrmitteln) und
b) aus einem wechjelnden Kommando von Offizieren und Unteroffizieren (den Schülern).
4) Der Stamm umfaßt:
a) den Stab:
als Direktor,
als Adjutant,
als Lehrer,
als
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und
b) 2, der Premierslieutenant und Abjutent 1 Ration.
1 geubtmann als Batterie- Kommandeur,
1 Bremier-Lieutenant,
2 Seconde-Lieutenante,
1 fFeldivebel,
8 Unteroffiziere,
2 Trompeter,
72 Gemeine incl. Obergefreite, ©efreite und Fahrer und
48 Pferde.
c) Die Lehr: (Feitungs-)Kompagnie, mit
1 Premiersfieutenant als Führer,
1 Seconde-fieutenant,
6 Unteroffiziere,
„49 Gemeine incl. Obergefreite, Gefreite und Trompeter.
‚ „5) Das mit jedem Kurfus wechfelnde Kommando beftcht aus je 1 Hauptmann refp. Fieutenant und aus
je 1 Unteroffizier fömmtlicher feld» und Feftungs.Artilierie-Megimenter refp. Feftungs-Artillerie Abtheilungen.
‚6) Die erfte Zufammenfegung des Stamntes der Artillerie-Schießfchule erfolgt durch Abgaben befonder®
qualifizierter Offiziere und Mannfhaften, Seitens der Artillerie-Brigaden auf VBorfhlag refp. nähere Gelt-
fegung der General-Infpeltion der Artillerie. Das gefammte Dffizier-Perfonal des Stammes tritt & la suite
ber betreffenden Regimenter ac.
eo