Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Vorftehende Allerhöhfte Kabinets-Oxbre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradht. 
Berlin, den 17. Juli 1867. 
Kriegs: Minifterlum. 
Im Yuftrage: 
v. Pobbielsti. 
ad No. 274/77. 67. A.l.a. 
Organifattions-Ylan für die Artillerie-Schienfchule. 
1) Die Artilleri»-C chiepfchule hat die Befiimmung, eine genügende Zahl von Snftrultoren für die Ar: 
tillerie- Truppen zur (Erweiterung ber Stenntniffe bei derfelben in der Behandlung und im Gebraud) der 
fänmtlihben Gefhäg- und Munitions-Arten heranzubilden. 
2) Sie ift dem Präfed ber Artillerie-Pröfungs-Kommilflon unterftellt. 
3) Die Artillerie».Schieffchule befteht: 
a) aus einen Stamm (dem Direltions- und Lehrer-Perfonal, den benöthigten Offizieren, Mann- 
fhaften zc. nebft Rehrmitteln) und 
b) aus einem wechjelnden Kommando von Offizieren und Unteroffizieren (den Schülern). 
4) Der Stamm umfaßt: 
a) den Stab: 
als Direktor, 
als Adjutant, 
  
  
  
  
   
als Lehrer, 
  
     
    
als 
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und 
b) 2, der Premierslieutenant und Abjutent 1 Ration. 
1 geubtmann als Batterie- Kommandeur, 
1 Bremier-Lieutenant, 
2 Seconde-Lieutenante, 
1 fFeldivebel, 
8 Unteroffiziere, 
2 Trompeter, 
72 Gemeine incl. Obergefreite, ©efreite und Fahrer und 
48 Pferde. 
c) Die Lehr: (Feitungs-)Kompagnie, mit 
1 Premiersfieutenant als Führer, 
1 Seconde-fieutenant, 
6 Unteroffiziere, 
„49 Gemeine incl. Obergefreite, Gefreite und Trompeter. 
‚ „5) Das mit jedem Kurfus wechfelnde Kommando beftcht aus je 1 Hauptmann refp. Fieutenant und aus 
je 1 Unteroffizier fömmtlicher feld» und Feftungs.Artilierie-Megimenter refp. Feftungs-Artillerie Abtheilungen. 
‚6) Die erfte Zufammenfegung des Stamntes der Artillerie-Schießfchule erfolgt durch Abgaben befonder® 
qualifizierter Offiziere und Mannfhaften, Seitens der Artillerie-Brigaden auf VBorfhlag refp. nähere Gelt- 
fegung der General-Infpeltion der Artillerie. Das gefammte Dffizier-Perfonal des Stammes tritt & la suite 
ber betreffenden Regimenter ac. 
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