Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

ftehen, namentlich bezüglich be8 nur vorübergehend aus dem Marine-Fonds erfolgenden Gehalte- 
Empfangs, in demfelben Perhältniffe zur Marine, wie die in folge der Alerhöäften Drdre vom 
31. Oltober 1857 zeitweilig zur Seeartillerie übertretenden Dffigiere der Landartillerie. 
E8 ift daher geboten, daß für die [estpebachten Dffiiere dur das im Militair- Wochenblatt 
von 1858 Geite 89 abgedrudie Shreiben des Königlihen Kriegs-Minifteriums an die vormalige Ab- 
miralität vom 12. April 1858 eingeführte Verfahren, binfihtlid” des von denfelben nad) den die 
Landarmee geltenden Sägen zu entrihtenden Gehaltöverbefferungs-Abzugs, auch auf die zum Seebateillen 
zeitweilig üÜbertretenden Dffirtere der Ranbarmee anzuwenden. 
Dem Königlichen Ober-Kommando beehrt fih das Marine-Minifterium hiernady das Weiter: 
geeignete ganz ergebenft anheimzuftellen. 
Marine-Mintfterium. 
v. Rieben. 
An das Königlihe Dber-Kommanbo der Marine bier. 
wird bierburdy der Armee befannt gemadt. 
Berlin, den 15. Sult 1867. 
Krieges Minifterium, Militair-Delonomie - Departement. 
v. Stofd. Slogan. 
ad No. 459/6. 67. M. O.D. 1. 
Nr. 121. 
Betrifft bie Beförderung Brenbiiger Trnppen und Heeresbebürfniffe auf der MWerrababn. 
Berlin, den 17. Iuli 1867. 
Der Berwaltungdrath der Werrabahn hat fh bereit erlärt, Preußifche Truppen und Heereöbebärfniffe zu 
den für den Transport der Zruppen ber bei ber Werrabahn betheiligten drei Gädflfhen Regierungen bes 
ftehenden Sägen zu befördern. Diefe Säge find diefelben, welche vertragsmäßig für die Beforderung von 
Truppen ıc. auf der Thüringifhen Eifenbahn gezahlt werden. 
Dies wird Hierdurd jur allgemeinen Kenntnif gebradit. 
Kriegs-Minifterium, Militair-Delonomie-Departement. 
I. 8: 
. v. Stofd. Dilde 
12. 7.67. M. 0.D. 2. 
Nr. 122, 
Betrifft Offigter-Tifchgelb. 
" ’ ” Berlin, den 26. Suli 1867. 
Aus Anlaß einer Anfrage über das Verfahren bei Ermittelung ber Kompetenz an DOffizier-Tifchgeld für 
Zeiträume unter Monatsfrift wird bemerkt, daß hierbei der Monat, ohne Rüdficht auf die wirllihe Laged- 
zahl, fetS zu 30 Tagen anzunchmen if. Wo 6iß jegt auch der 31. eines Monat® zur Berechnung gezogen 
toorden, mag e8 dabei für die Bergangenheit fein Bemenden behalten. 
Kriege-Minifterium, Mititair:Defonomie- Departement. 
v. Stofd. St , 
ad No. 741.6. M. 0.D. 1. ofd ogau
	        
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