Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Nr. 3. 
Beirifft die Veränderungen der Bekleidung und Ausrüftung der Fußtruppen. 
Huf den Mir Uber die Veränderungen der Belleidbung und Ausräftung ber Sußtruppen gehalt a 
will 'o4 bie beilommenden Proben: 8 8 Rang Baßteuppen gehaltenen Vortrag 
a) des Helmes, 
b) der fSeldmüte, 
c) des Waffentods, 
d) des Diantels, 
8) des Manteltragend mit dem Grababzeidhen für Unteroffiziere und 
f) des Korniftere 
hierdurd; genehmigen und follen diefelben bei Fünftigen Nenbefhaffungen zu Grunde gelegt werden. 
Gierbei eftimme Ich Wolgendes: 
1) zu dem Helm ift_der Adler in der bißherigen Größe zu verwenden. Derfelbe ift fo zu _befeftigen, 
daß er auf der Schirmnaht auffigt. — “Die aarbüfge behalten die bisherige Länge. Die Haar- 
bufchtrichter find danady erforderlichen Fals entjprehend zu verlängern, fo daß der aufgeftedte Haar: 
bufd mit der Schirmnaht abfchneidet. 
2) Der Durchmeljer des Dedels der Yeldmüge ift um ". Zoll größer als der der Kopfmweite. 
3) Die Waffenröde erhalten niedrige, weiche, für die Garde fchräg ausgefchnittene, für die Linie ab- 
ee Fragen von echen® farbigem Tuch, weitere Uermel als bisher und Meiter unter 
hlagenden Theil auf der Bruft. Die Snöpfe auf der Hermel-Patte des Brandenburgifhen Auf: 
Ihlags find fo anzubringen, daß ber oberfte und unterfte Kropf mit der Batte abfchneiden. Die 
Difigiere haben die Kragen ded neuen Modells erft gleichzeitig mit den bezüglichen Regimentern in 
Tragung zu nehmen. 
4) Die Farben der Stragenpatten und Ahfelllappen an den Mänteln bleiben die bisherigen. 
5) Der Solytaften im Zornifter fällt fort. — Die Zahl der mitzuführenden Patronen wird, unter 
Wegfall der Spiegel und Hülfen, für die Gemeinen von 60 auf 80 Stüd erhöht, für die Unter 
offiziere auf 30 Stüd reducitt. 
6) An Stelle der gefütterten Tuchhofen treten Tuchofen ohne Sutter nmebft Unterhofen, Tettere nad 
er beifommenden Probe. Die hierdurch entftehenden Mehrloften find vom Yahre 1868 ab zum 
tat. au bringen. . 
TD) Den Zruppen wird geftattet, ftatt ber offenen, fhaftlofen Schuhe, unter Beibehalt der Lang: 
Ihäftigen Stiefel, turzfhäftige Stiefel nad) der früher getragenen Probe anfertigen zu lafjen. 
8) Es fol ihnen Überlaflen bleiben, den Boden des Brodbeutel® zu futtern und im Innern deilelben 
eine Heine Tafhe anzubringen. 
9) Die Aerte werden nicht mehr von den Dlannfhaften getragen, fondern am Batronenmagen an- 
nebradht. 
10) Das Kochgefchirr wird Tünftig auch bei Paraden ohne Beutel getragen. 
11) Für fämmtlihe Feld» und € fagtruppen der Garde und Linie, melde ihren Dienft zu Fuß ver- 
aidten, N Di afhen nad) der beigefügten Probe auf die Kriegaftärfe A conto bes Kriegsjahrs- 
tats zu beichaffen. 
Ueber die dur Einführung der neuen Proben während des Uebergangs etwa entflchenden Ungleidh.- 
möäßigleiten in der Belleibung und Ausrüftung ift hinweg zu fehen. 
Das Kriegs-Minifterium hat hiernady das Weitere zu veranlaffen. 
Berlin den 16. März 1867. 
(g4.) Milhelm. 
gge. dv. Roon. 
An das Kriegs. Dinifterium. 
Borftehende Allerhöchfte Kabinets » Drdre wird hiermit zur Kenntnig ber Armee gebraht und babei 
Solgerrdes beflimmt:
	        
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