Nr. 169.
Betrifft den Anzug der Gnfaren-Dffiziere.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag pflane Id unter Bezugnahme auf Meine Drbre vom 21. Iuli d. 9.,
daß die DOffiziere der Hufaren ald Bejag der kurzen Hofen und langen Stiefeln und zwar:
an den Hofen eine faconirte Borte und
an den Stiefeln eine glatte Borte
von Silber oder Gold je nad der Farbe der Schnüre des Attilas nach den beilommenden Proben tragen
ollen. Zugleidy will Ich genehmigen, daß die Dffiziere der Hufaren-Regimenter neben der Bein- und Fuß«
etteibung neuer Art außer Dienft lange Beinlleider von dunkelgrau melirtem Grundtuh nad dem Schnitt
und mit dem Borftoße der bisherigen Probe tragen dürfen. Das Kriegs-Diinifterium hat hiernad das
Weitere zu veranlafien.
Sigmaringen, den 5. Oktober 1867.
ge. Wilhelm.
Berlin den 10. Oktober 1867.
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Renntniß der Armee gebracht,
daß ai Königlihen General-Kommandos die bezüglichen Proben durd das Militair-Delonomie-Departement
äugeben werden.
An das Kriegs. Minifterium.
Kriegs-Minifterium.
Im Auftrage:
v. Stofd.
119. 10.. M. 0.D. 2.
Nr. 170.
Betrifft die Berfieuerung der Difizier-Potente.
Berlin, den 2. DOltober 1867.
Seitens des Königlihen Finanz-Minifteriums ift die Aufmerlfamleit des ne riume darauf hin-
gelenkt worden, daß nad der in der Armee beftehenden Prazgis nur bieienigen DffizierPatente dem Stempel
unterworfen werben, welde von Seiner Majeftät dem Könige Allerhöchftfeläft vollzogen find.
Dies anfdeinend auf einer duch) da8 Stempelgefeg vom 7. März 1822 aufgehobenen älteren Bes
ftimmung beruhende Verfahren entbehrt der geleglichen Begründung. Nah der bezüglidhen Tarifpofition des
Gtenpelgefeges find „Dffigier- Patente” wie „Beftallungen” zu verfteuern, mithin glei den Beitallungen
befoldeter Beamten ftet8 einem Stempel von 15 Sgr. unterworfen. Eine Befreiung von diefer Stempel
abgabe würde nur dann einzutreten haben, wenn ein Offizier zur Slategorie der unbefoldeten GStaatödiener
zu rechnen fein möchte, wie c8 z.B. bei den Offizieren ded Beurlaubten- Standes der Landwehr ver gel if.
Borftehendes wird hiermit unter dem Bemerken zur Kenutniß der Armee gebradt, X die Öcheime
Kriegs-Fanzlei angewiefen worden ift, fortan den gefeglidien Stempel von 15 Sgr. zu allen Patenten befol«
beter Offiziere vermenden zu laffen.
Kriegs-Minifterium.
v. Roon.
362/9. A. 1. b.
Nr. 171.
Betrifft die Verigeilung ber Portepee- Kähnriche und Dffizier - Aöpiranten bei Umformung
der Norddentfhen Bundes» Rontingente.
Berlin, den 5. Oktober 1867.
Durd Allerhöchfte Kabinets-Dxrdre vom 29. September d. I. ift bei Umformung der Norbdeutfchen Bundes“