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fie biaher zum Gefchäfts- Bereich der aufgelöften Infpeltion (General-Infpeltion) und in der Minifterial-In:
ftanz zu dem ber „Abtheilung für bie ArtilleriesAngelegenheiten” gehörten, künftig von ber „ZTedhnifchen Ab:
theilung für Artillerie-Angelegenheiten“ bearbeitet.
Diefelbe Hat ihre Korrefpondenzen in Angelegenheiten der oben genannten Inftitute direkt zu führen.
Nur wenn e8 fi um generelle Beftimmungen oder um Fragen von prinzipielle Vebentung ban-
delt, werden die Verfügungen Ramens des Kriegs: Diinifteriums rejp. des Allgemeinen Kriege-Departements
ergehen, wohin in diefen Slen au die Berichte und Anträge zu richten bleiben.
Kriegs -Minifterium.
v. KRoon.
No. 401/11. A. K.D. 2.
Nr. 193.
Nilttair-Wittwen-Stafien-Angelegenheit.
Berlin, den 9. November 1867.
Das Schlußalinea des $. 10 der Inftrultion vom 26. September 1865 zur Ausführnng de Oefeges vom
17. Juli d. I. — einige Abänderungen des Neglements für die Offigier-Wittwen-Raffe vom 3. Dlärz 1792
betrefiend — wird hierdurd aufgehoben; an bejjen Stelle tritt folgende Beftimmung:
„für die ermäßigte Penflon bleiben die bei der urfprünglichen BVerfiherung eingegangenen Be-
gen aufrecht erhalten. Die Beiträge (und beziehungsmeife Wechfelzinfen) vermindern fid)
demnad im Verhältnig zur Penfionsermäßigung.
Kriegs-Minifterium.
v. Roon.
No. 54/11. W.
Nr. 194.
Betrifft die Ergänzung ber Offiziere bes fiehenden Heeres.
' Berlin, den 7. November 1867.
Im Anflug an die in Nr. 3 des Armee-Berordnungs-Blattes pro 1867 erfolgte Publikation der Aller
hödhften Kabinetd-Drdre vom 11. April d. I. wird hierdurd zur Hebung entftandener Zweifel befannt gemacht,
daß Behufs Zulaffung zur Portepeefähnrid-Prüfung die Beibringung eines Reifezeugniffes für die Prima
eines Öhpmnafiums oder einer Realfhule 1. Ordnung bis auf Weiteres nicht erforderlich if.
Kriegs- Minifterium, Allgemeines Kriegd- Departement.
dv. Bodbielstli. v. Hartmann.
No. 126/11. A. I. b. ? . v
Nr. 195.
Rozoreti-Gehülfen betreffend.
Berlin, den 7. November 1867.
Zur Behebung angeregter Zmeifel wird hierdurdh in Uebereinftimmung mit einer fhon früher getroffenen
Entfheidung befannt gemacht, daß die Lazareth-Gehülfen zu den Kombattanten zu zählen find, und in Con»
fequenz hiervon auf die bezäglichen Delorationen fir Kombattanten einen vollgältigen Anfprud haben.
Kriegs - Minifterium. Allgemeines Kriegs» Departement.
vd. Bodbielsti. v. Karczemsti.
No. 1264/10. A. I. a.