Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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fie biaher zum Gefchäfts- Bereich der aufgelöften Infpeltion (General-Infpeltion) und in der Minifterial-In: 
ftanz zu dem ber „Abtheilung für bie ArtilleriesAngelegenheiten” gehörten, künftig von ber „ZTedhnifchen Ab: 
theilung für Artillerie-Angelegenheiten“ bearbeitet. 
Diefelbe Hat ihre Korrefpondenzen in Angelegenheiten der oben genannten Inftitute direkt zu führen. 
Nur wenn e8 fi um generelle Beftimmungen oder um Fragen von prinzipielle Vebentung ban- 
delt, werden die Verfügungen Ramens des Kriegs: Diinifteriums rejp. des Allgemeinen Kriege-Departements 
ergehen, wohin in diefen Slen au die Berichte und Anträge zu richten bleiben. 
Kriegs -Minifterium. 
v. KRoon. 
No. 401/11. A. K.D. 2. 
Nr. 193. 
Nilttair-Wittwen-Stafien-Angelegenheit. 
Berlin, den 9. November 1867. 
Das Schlußalinea des $. 10 der Inftrultion vom 26. September 1865 zur Ausführnng de Oefeges vom 
17. Juli d. I. — einige Abänderungen des Neglements für die Offigier-Wittwen-Raffe vom 3. Dlärz 1792 
betrefiend — wird hierdurd aufgehoben; an bejjen Stelle tritt folgende Beftimmung: 
„für die ermäßigte Penflon bleiben die bei der urfprünglichen BVerfiherung eingegangenen Be- 
gen aufrecht erhalten. Die Beiträge (und beziehungsmeife Wechfelzinfen) vermindern fid) 
demnad im Verhältnig zur Penfionsermäßigung. 
Kriegs-Minifterium. 
v. Roon. 
No. 54/11. W. 
Nr. 194. 
Betrifft die Ergänzung ber Offiziere bes fiehenden Heeres. 
' Berlin, den 7. November 1867. 
Im Anflug an die in Nr. 3 des Armee-Berordnungs-Blattes pro 1867 erfolgte Publikation der Aller 
hödhften Kabinetd-Drdre vom 11. April d. I. wird hierdurd zur Hebung entftandener Zweifel befannt gemacht, 
daß Behufs Zulaffung zur Portepeefähnrid-Prüfung die Beibringung eines Reifezeugniffes für die Prima 
eines Öhpmnafiums oder einer Realfhule 1. Ordnung bis auf Weiteres nicht erforderlich if. 
Kriegs- Minifterium, Allgemeines Kriegd- Departement. 
dv. Bodbielstli. v. Hartmann. 
No. 126/11. A. I. b. ? . v 
Nr. 195. 
Rozoreti-Gehülfen betreffend. 
Berlin, den 7. November 1867. 
Zur Behebung angeregter Zmeifel wird hierdurdh in Uebereinftimmung mit einer fhon früher getroffenen 
Entfheidung befannt gemacht, daß die Lazareth-Gehülfen zu den Kombattanten zu zählen find, und in Con» 
fequenz hiervon auf die bezäglichen Delorationen fir Kombattanten einen vollgältigen Anfprud haben. 
Kriegs - Minifterium. Allgemeines Kriegs» Departement. 
vd. Bodbielsti. v. Karczemsti. 
No. 1264/10. A. I. a.
	        
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