Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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8) Bei den Kavallerie» Reginientern, 
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Nur ausnahmsieife und Im Bebarfsfalle wird auf folde Afpiranten gerüdfidhtigt werden, melde 
nur das Tertianer-Zeugniß beibringen. Leptere lönnen nad) beenbigter Studienzeit nar die Stantöprü- 
fung zum Thierarzt 2. Slafje ablegen. Durch die nadträglihe Beibringung des Sehundaner- Zeugnifiee 
während der Studienzeit fan die Zulafjung zur Staatsprüfung zum Thierarzt 1. Klaffe beim Abgang 
von der Militair-Rob t-Schule nicht mehr erwirkt werden, 
Db nad dem lebertritt in die Armee ein Unter- Rofßarzt bei erwiefener befonderer Qualiflla- 
tion auf Grumd eines nachträglich beigebradhten Zeugnifles ber breite für Selunde zur Staatsprüfung 
um Thierarzt 1. Klaffe verftattet werden fann, bleibt ber jedesmaligen befonderen Entfdeidung vorbehalten. 
eber die erlangte Fertigkeit im Hufbefchlage follen fih die Afpiranten durd ein, auch die Dauer des 
genoffenen Unterrichts angebende® Zeugniß des Borftehers der betreffenden Schmiede ausmweifen. Ohne 
die erforderlichen Penntniffe im Hufbefchlage wird Hein Bewerber zur Ausbildung in der Lchrfdmiebe 
der Roßarzt-Schule zugelaffen refp. in lestere al8 Eleve aufgenommen, dagegen ift der Befts des Schmiede 
Hefellen-Tehrbriefes binfort nicht mehr Aufnahme-Bedingung. 
In Bezug auf ihre Körperliche Brauchharleit werden bie die Aufnahme Nahfuchenden auf Anordnung de8 
Zruppentheil® dur einen DOber-Militair-Arzt unterfucht, der das bezäglie Üteft aus elt. 
Die in Betreff des Lebendalterd geftellte Bedingung meift das National aus; die erforderliche Angabe 
iber die bisherige FAhrung enthält das Führungs-Atteft event. mit Strafverzeichniß. 
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Die Ableiftung der gejeglihen Dienfipflicht bei den Truppen zu Fuß fol die Aufnahme in die Roßarzt- 
Schule nicht verhindern. 
  
Aspiranten diefer Kategorie, welche den fonfligen ad 2 sub a.bis d präcifirten Erforderniffen 
genügen, werden durd die betreffenden Regimenter refp. Bataillone im Monat Dezember birelt bei den 
auftändigen Ocneral-Kommandos angemeldet werden. 
Auch nad) bereit® erfolgter Ableiftung der gefeglichen ‘Dienftpfliht find Bewerbungen um Yufs 
nahme zuläffig, fofern die Beinerber fh ald Kapitulanten noch; bei einem Zruppentheil befinden und ben 
fonftigen Bedmgungen genügen. . . 
Die Aufnahme junger Leute, welche nicht im Heere dienen, fol unter gemöhnlihen Berhältniffen 
nicht mehr Statt haben. Machen befondere Umftände ein Abgehen von diefer Feftfenung erforderlich, fo 
wird eine befondere gelanntmachung hierüber erfolgen. , 
rtilleries Abtheilungen und Train» Bataillonen werden die Bewerber 
einem durch befondere Borfchrift geregelten Eramen unterworfen, welches fi indefien auf die Anfertigung 
de8 Lebendlaufes und den Nachmeis der erlangten Yertigfeit im Hufbeichlage befhräntt. Bei denjenigen 
Bewerbern, welde nur das Tertianer- Zengnig befigen, wird die Prüfung nody auf Anfertigung eines 
beutfhen Auffaes ausgedehnt. , 
Zum Swede diefer Prüfung überweifen die General- Kommandos bie bei ihnen angemeldeten 
Bewerber von den XKruppen zu Fuß dem der Garnifon zunächft gelegenen Kavallerie- oder Peld- 
Artilerie- Regiment mit den fämmtlihen eingereichten, nah Nummer 1, 2, 3, 4 und 5 erforderlichen 
Anmeldungs-Bapieren. , 
Die Kavalleric- und Artilferie-Hegimenter berufen demnädhft die Angemeldeten vedhtzeitig durch 
deren Truppentheile zur Prüfung nad derjenigen ihrer Barnifonen ein, weldhe dem Gtandquartier der 
Angemeldeten am nädften liegt, und erhalten die Vetreffenden dorthin Urlaub, müfjen aber die Reife 
auf ihre Koften madıen. , 
Bon jämmtlihen Gepräften find dur die bezügfihen Megimenter refp. Train-Bataillone bi® ultimo 
Februar jeden Jahres die unter 2, 3, 4, 5 und 6 aufgeführten Papiere, denen nod der Lebenslauf, der 
Hufbefhlags » Prüfungs» Beriht und event. der deutfhe Auffag binzutritt, an die Abtheilung für die 
Aemee- Angelegenheiten A im Allgemeinen Sriegd«Departement einzureichen. , , 
Im Laufe des Monats Mai geht dagegen den Truppentheilen eine Mittheilung über die ge» 
troffene Auswahl unter den Berverbern um Aufnahme in die Roßarzt-Schule zu. . 
Nicht berüdfichtigten Ververbern mird gleichzeitig angegeben werden, ob fie ihre Anmeldung im 
nadjften Jahre wiederholen dürfen. , , . 
Die Einberufung der Aspiranten erfolgt zuvörberft zu einem feh9monatlihen Unterrihtd-Rurfus im uf- 
befchlage in der Pehrfchmiede der Militair-Rogarzt- Schule. Während diefer Beit, melde ala Dientzeit 
in Anrehnung tomımt, verbleiben die Aöpiranten im Etat ihrer Truppentheile nnd beziehen eine monat« 
lihe Zulage von Zwei Thalern aus dem Etat des Inftituts. Eine nad Ablauf des Kurfus in der 
 
	        
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