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Lehrjchmiebe abzulegende Prüfung im Hufbefchlage entiheidet Über die Aufnahme als Eleve in bie
Mitttair-Roßarzt- Schule.
Hat der Eintritt in die Lehrfchmiede am 1. Juli, 1. Dftober oder 1. Januar ftattgefunden, fo
lehren die Aspiranten bezichungsmwelfe zum 1. Januar, 1. April und 1. Yuli u ihren Zruppentbeilen
gurid, nofeldft fie ale Beihlaglämih u verwenden find, bis ihre Aufnahme als Eleve in die Roßarzt-
Aule im darauf folgenden Monat Öttober erfolgt. Findet der Cintritt in die Lehrfhmiede zum
1. April ftatt, fo treten im Dktober die Aspiranten nadı beftandener Prüfung im Hufbeichlage unmittel-
bar ald Kleven in die Roßarzt-Schule Über, ohne dazwilhen zum Truppentheil zurüdzulehren.
D5 Aöpiranten, welche die Prüfung im Hufbeichlage nicht beftonden Faben, auf Antrag des
Zruppentheils zur nodhmaligen Ablegung Dieter Prüfung und demnädft zum Eintritt in bie Rokarzt-
Schule verftattet werden Können, bleibt der jedesmaligen befonderen Entfcheidung vorbehalten. Kine
wiederholte Zulaflung zu dem Kurfus in der Kehrfchmiede ift nicht angängip,
Die nah Berlin zur Lehrjhmiede einberufenen Aspiranten erhalten die Heifeloften für die Hin- und
event. Rüdreife, ebenfo die demnädhft einberufenen Roßarzt-Eleven.
Asptranten, welde nad Beendigung des Kurfus im der Lehrjdhmiede bie Prüfung im Huf-
befhlage nicht beftanden haben und mit befonderer Genehmigung zur Wiederholung der Prüfun mm
elafjen werden, erhalten die Reifeloften nur, wenn fie die Prüfung dann beftehen. Andernfalls haben
i die KRoften der Hin- und Aüdreife aus eigenen Mitteln zu beftreiten.
Die Eleven der Roparzt-:Schule, deren Berhältniß auc, hier ein vollftändig militairifche® bleibt, erhalten
Unterrit auf ber Königlichen Thierargnei-Echule unter ee hrigens mit deren Civil-Eleven, ferner
Wohuung, Heizung, Beleuchtung, Belleidung, event. Krankenpflege, die zum Studium erforderliden Bücher
und eine Kohnung von 8 Thlr. monatlid).
Die zum Gebraud; in der Praris ald Mofarzt erforberlihen Bücher werben ihnen bei dem
Uebertritt in die Armee nad beftandenem Examen als Cigenthum überlaflen .
Auch, erhalten dic Eleven eine ınit Inftrumenten verfehene Verbandtafhe, welche fie bei ihrer
ber vorgefchriebenen Studienzeit folgenden Unftellung im militaivsthierärgtlihen Berfonal behalten, im
Dienft zu gebrauden und im Stande zu erhalten haben, die aber nach beenbigter Dienftverpflihtung
und jedenfalls bei dem Ausfcheiden aus dem aktiven Dienft in ihr freies Eigenthum übergeht.
Endli, gewährt au die StaatdsFafje die Eraminationsgebühren für die von den Eleven ab-
äulegenbe thierärztliche Staatsprüfung, deren günftiger Erfolg fie zum Anfprud anf die Approbation
Aum Thierarzt 1. Slaffe event. 2. Klaffe berechtigt. Kaun ihnen dagegen diefe Approbation bei dem
uötritt aus der Militair-Roßarzt-Schule nicht zu Theil werden, und müflen fie, um bdiefelbe zu er-
halten, die Prüfung wiederhoten, ı haben fle die Koften der Iehteren and eigenen Dlitteln zu tragen.
Das Studium auf der Milttair,Roßarzt-Schule dauert 3 Jahre. — Zedes Jahr unentgeltlich genoffener
Ausbildung forohl in der Fehrfhmiede al® in der Roßarzt: Schule bedingt, abgefehen von ber allge-
meinen Dienftpfliht eine befondere Dienftverpflihtung von 2 Jahren in der Armee und jmar im mi
litair.thierärztlihen Perfonal, — jofern der Betreffende bei guter Führung die thierärztlihe Staats.
präfung genügend beftanden hat.
&leven, weldhejmegen Trägpeit, unzureichender Fortichritte, mangelhafter Führung oder befonderer
Bergehen von der Schule entfernt und event. ihrem Truppentheil wieder Übertviefen werden mäflen, haben
die ihnen obliegende Dienftverpflihtung mit der Waffe refp. als Belhlag- Schmiede abzuleiften. Ein
BSleihes ift der Fall, wenn Eleven nady beendigter Studienzeit bie von ihnen jedenfalls alddann ab-
qulegende thierärgtlihe Staatsprüfung nicht fomeit beftänden haben um die Approbation zum Thierarzt
. Klaife erhalten zu Lönnen.
Kriegs-Dtinifterium.
v. Roon.
Borfichende Beftimmungen werben hierdurch mit folgenden eftfeßungen zur Kenntniß ber Armee
gebracht.
1) Die Truppen haben die UAnneldungen der um die Aufnahme in die Militaiv.Rofarzt-Schule fih be-
werbenden Mannfchoften diesmal ausnahmereife fhon bis zum 15. Januar 1868 an die Abtheilung für
die Armee-Angelegenheiten A des unterzeichneten Departements direlt einzureihen. Die Aufforderung
zur Bewerbung um die Aufnahme in das genannte Inftitt ift Daher ungefäumt bei fämmilihen Truppen-
teilen an die Mannfhaften zu richten, und ift demnächft da8 Weitere gemäß Pafius 2 bis 9 der Beflim-
mungen rechtzeitig au beranlaffen.