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Nr. 212.
Betrifft die Einziehung der Stempelgebüßren für Patente.
f siegung serh) Yun 27. November 1867.
du Bermeidung der Weiterungen, weldhe die bisher im Wege der Unrechnung bewirkte Ginziehung der
tempelgebühren für Patente verurfadt, werden diefe Gebähren in der Folge Ceitens der Königlichen es
heimen Srieg6-Ranzlei von denjenigen außerhalb Berlin flationirten Truppen-Kommandos zc. mittel Boft-
vorfchuffes entnommen werben, an welde die Patente zur weiteren Ausbändigung überfandt werden. Die
Wiedereinziehung der Gebühren von den Empfängern der Patente bleibt den betreffenden QItuppen + Kom.
mendss ıc. anheimgeftellt.
Kriegs-Minifterium, Milltair-Delonomie-Departement.
v. Stofd. Ologaı.
No. 433/11. M.O.D. 1.
Nr. 213.
Betrifft Die Bereguung der Dienfizeit folder Dannigaiten welge während ihrer attiven Dienkzett
Feltungäftrafe erlitten Haben.
Berlin, den 29. November 1867.
Mannicaften, melde während ihrer activen Dienftzeit Seltungsftrafe erlitten haben, müflen ihrer vollen
dreijährigen Dienftpfliht im ftehenden Heere_von dem im Alinca 1 des $ 12 ad 3 der Verordnung, be-
treffend die Organıfation der Landwehr. Behörden und die Dienft-Berhältnifje der Mannfhaften des Bear.
laubtenftandes, vom 5. September d. 3. angegebenen an ab gerechnet aud in dem falle genügen,
wenn der Jahrgang, mit welhem fie in Dienft getreten find, wie in diefem Jahre, vor vollftändig erfälter
dreijähriger ‘Dienftzeit zur AMeferve entlaffen wird.
Kriegs-Minifterium, Allgemeines Kriege. Departement.
v. Bodbielgti. v. Karczemeti.
No. 814/11. A. 1...
Nr. 214.
Betrifft die Berechnung des Gehalts. Berbeflerungs-Abzugd ber mit ben neuen Landestheilen über-
nommenen Beamten.
Berlin, den 30. November 1867.
Ban Gehalts » Zulagen, melde den mit den neuen Randestheilen übernommenen Beamten zu ihren biöher
penflonsabzugsfreien Gehältern bewilligt werden, ift der Verbefferungs- Abzug von demjenigen Betrage zu
NH um welden bie Bee den vom ganzen Gehalte einfhlieglid, der Eee zu entrichtenden lanfen-
den Penftong- Beitrag Überfteigt.
Kriegs: Minifterium. Militair-Delonomie-Departement.
n Vertretung:
v. Stofd. mer.
No. 145/11. N. 0.D.L Stofh Hammer
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Nr. 215.
Betrifft den Verlag des Reglements über die Matural-Berpflegung der Armee im Ariege.
Berlin, den 29. November 1867.
Das dur Allerhöchfte Kabinets-Orbre vom 4. Yuli d. $. in veränderter ‚iufla e genehmigte Meglement
über die Natural» Verpflegung der Armee im Kriege ift Mittler’6 Sortiments - uchandiung (%. Bath) in
Berlin — Scloßfreibeit Ir. 7 — in Berlag gegeben und berfelben dabei die Berpflichtung auferlegt worden,
den Truppen, Militair- und Civil-Behörden, welche fich direlt an fie wenden, dad Eremplar zum Preife von
4 Sgr. zu verlaufen.
Kriegs-Minifterium, PDeiltait-Defonomie- Departement.
v. Stofd. Bilde.
No. 101/10. 67. M. O. D. 2.