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durch den betreffenden Kommandeur bef&einigt wird, daß der Verluft ohne Berfhulden des Inhabers erfolgt
it, gleihwie bied durd Meine Drdre vom 28. Huguft 1865 binfihtlih der Düppeler- Sturmkreuge, ber
Alfentrenge und der Denlmünzen d ben Seldzug 1864 von Mir beftimmt worden ifl. — Das Friegs-
Minifterium ift angewiefen, diefe Beftimmung der Armee belannt zu machen.
Berlin, ben 30. Rovember 1867.
93.) Wilhelm.
gur3.. v. Roon.
Berlin, den 15. Dezember 1867.
Borftehende Allerhöhfte Kabinets-Ordre wird hierduch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee
ebradht, daß die weiteren Feftfegungen tmegen Liquidirung beregter Deforationen von der Oeneral-Drdene-
Kommifton ergehen werden.
An die General-Orbdens-FKommifflon.
Kriegs-Minifterium.
In Vertretung:
dv. Bodbielsti.
Nr. 225.
Dienfibetrieb bei der Kavallerie betreffend.
dh, in Unbetraht der noch beflehenden befonderen Yormationd-
der zur Zeit begonnenen Winter-Dienftperiode bei den Kaval-
üblichen Beginn der Egerzierzeit lediglich) nad Maßgabe der
Pferd fengufegen it, und daß die Kegiments-Uebungen der
den nädhfljährigen Herbfläbungen auszuführen find. Ir Betreff
Das Kriege, Miinifterium bat hiernad) das Erforderliche zu
No. 241/12. A. I. a.
auf den
ann
er
erde
den 5. Degember 1867,
3 Wilhelm.
p93- dv. Roon.
An das Kriegs, Diinifterium.
Vorftehende Allerhöhhfte Kabinets.DOrdre voird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Mintifterium.
Im Auftrage:
Klob.
No, 506/12. A. I. a,
Nr. 226,
Die Belletdungs-Ubzeigen des 6. Thüringtfgen Infanterle-Regiments Nr. 05 betreffend.
uf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich genehmigen, daß die Offiziere und Mannfcaften des 6. Thürin-
gifhen Infanteries Regiments Nr. 95 auf den Epauletten refp. Sculterflappen einen Nlamensjug, und zwar
die Buchflaben G. und E. in einender verfhlungen, mit der Herzogätrone darüber, nad den anliegenden
BDroben tragen. Das Kriegs-Minifterium hat hiernah das Weitere zu veranlaffen.
Berlin den 12. Dezember 1867.
de. Wilhelm.
ag. dv. Roon.
Un das Kriegs-Minifterium.