Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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Nr. 16. 
Betrifft die diesjährige Dauer der Badezeit im Prenbifgen Milttair-Bade-Inftitut u Teplig. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die laut Drdre vom 29. Yanuar 1827 auf vier Mos 
nate feftgefette Badezeit Iranker Soldaten im Preußifhen Militair-Bade-Inftitute zu Teplig für das Jahr 
1867 ausnahmsmweife auf die fünf Dlonate, vom 1. Mai bis ultimo September ausgedehnt werde. 
Berlin den 4. April 1867. 
ga. Wilhelm. . 
An den Rriege-Minifter. age. v. Roon. 
Die vorjtebende Allerhöchfte Kabinets:Drdre wird hierburd) zur allgemeinen Kenntniß der Armee 
gebradit, mit dem Hinzufügen, baß die etwa nod; nachträglich zu madenden Borfchläge für die diesjährige 
abeperiode ded Schleunigiten von den betheiligten Königlichen Generalsommanbos der Armee-Abtheilung B. 
des Allgemeinen SKriegs-Departements zugufenden find. 
Berlin, den 15. April 1867. 
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
dv. Bodbielstt. v. Hartmann. 
No, 418/4. A. I. bs 
Nr. 17. 
Betrifft Die Mebungen don Dfflgieren und Unteroffigieren der Infanterie im Feld-Pionter-Dienft. 
D 8 Kriegs-Minifterium beftimmt unter Bezugnahme auf feinen Erlaß vom 10. Yebruar 1854 (Mr. 750/1 
A. K.D. 1) daß die Ucbungen von Offizieren und Unteroffizieren der Infanterie im Yeld-Pionierdienft in 
diefem Jahre erft nad) dem 5ten Auguft ihren Anfang au nehmen haben, 
Die ommandirten der in Yuremburg und Mainz garnifonirenden Hegimenter find fortan bei dem 
Rheinifhen Pionier-Bataillon Nr. 8 vefp. dem Pionier-Bataillon Nr. 11, diejenigen bes See-Bataillons bet 
dem Pionier-Bataillon Nr. 9, alle Übrigen lommandirten Offiziere und Unteroffiziere aber wie bisher bei dem 
Pionier-Bataillon ihres betreffenden Armee-Sorps zu üben. 
In Bezug auf die Zeitdauer der beregten Uebungen, forwie auf bie Anzahl und Auswahl der Kom- 
mandirten bleiben die dieffeitigen Erlajfe vom 24. Aprif 1851 (Mr. 104/1 A.L.); 20. Sanıar 1862 (Mr. 181/1 
A. I.) und 14. Januar 1866 (Mr. 237/1 A. I.) maßgebend. 
Berlin, den 14. April 1867, 
Kriegs-Dlinifterium. 
v. Roon. 
Nr. 99.5. A. Io. 
Nr. 18, 
Betrifft die Kommunikation der Geueral-Kommandos mit den Ober-Präfidien in Bezug auf den 
Sarnifon-Bedhfel don Truppentheilen. 
Das Kriegs Minifterium beftimmt, daß bei beabfihtigtem Garnifon-Wehfel von Truppentheilen den desfall- 
gen Anträgen der General:Kommandos an das Fricge-Minifterium eine bezäglice Kommunikation mit dem 
ber Präfidium der betreffenden Provinz vorhergehen muß. 
Etwaige Seitens des Dber: Prafidiums gegen den intendirten GarmifonsWechfel erhobene Bedenken 
find in den obenberegten Unträgen zur Sprache zu bringen. 
Berlin, den 15. Upril 1867. 
Kriegs-Minifterium. 
v. Roon. 
830/4. 67. A. l.a.
	        
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