Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

— HH — 
Ne. 32, 
Betrifft den Fortfoll der Uebungen mit dem gezogenen Infanterie-Sewehr M/39. 
Das Kriegs-Minifterium beftimnt unter Bezugnahme auf feinen Erlaß vom 18. März 1860 (Mr. 109/2. A.I.), 
daß Uebungen mit dem gezogenen Infanterie-Gewehr M,39 fortan nicht ftattzufinden haben. 
ifot egen Abgabe der Gewehre M/39 und der bezüglihen Deunition werden weitere Beflimmungen 
nachfolgen. 
Berlin, den 20. April 1867. 
Kriegs- Wintfterium. 
dv. Roon. 
No. 584/83. A. I. a. 
Nr. 33. 
Betrifft den Anjprud der Zahlmeifter Ifter Klafle auf einen dienfifreien Burfcen. 
&; find Zmeifel darüber entftanden, ob nad den Triegaminiftericlen Erlafje vom 26. Januar 1855 
(Mr. 470/1 55. A. 1.) audy die bei den Unterridtd-Inftituten, der Central» Tum-Anftalt, Militair - Schieß- 
Säule :c. fungirenden Zahlmeifter Anfpruch auf einen dienftfreien Burfchen haben. 
Zur Befeitigung biefer Zmeifel wird der vorallegirte Erlaf hiermit dahin erläutert, daß fämmtlichen 
Zahlmeiftern Ifter Klaffe ein dienftfreier Burfche zufteht. 
Bezüglich Geftellung der qu. Burfchen bleiben die Feftfegungen des Hriegs-Minifterial-Erlaffes vom 
31. Yuguft 1857 Nr. 721,8. A. K. D. I. maßgebend. 
Berlin, den 21. April 1867. 
Kriegs-Minifterium. 
v. Roon. 
Nr. 686/83. A.l.a. 
Nr. 3: 
Betrifft die Zahlung der Gefreiten- und Kapitulanten-Bulage an die Sefreiten- Stapitulanten bei ben 
Radallerie- Regimentern. . 
Mir Bezug auf feinen Erlaß vom 20. Septenber v. 3. (Nr. 467/9. 66. A. 1.) 
etreffend die durch Allerhöcfte Kabinets-Ordre vom 6. defjelben Monats aufgehobene Befchränkung 
der Zahl der Kapitulanten bei den Kavallerie:Regimentern, 
bringt das SKriegs-Minifteriun zur Behebung von Zweifeln hierdurd zur Kenntniß, daß denjenigen Ka. 
pitulanten, welche zugleich ©efreite find oder fpäter zu folchen ernannt werden, neben der Kapitulanten-Yulage 
auch die Öefreiten- Zulage unter der Degrenzung zu gewähren ift, daß die Zahl der Gefreiten, einfchließlich 
der Oefreiten-Kapitulanten, die Etatszahl von 75 per Regiment nicht überfteigen darf. 
Eine Anrechnung der Oefreiten : Kapitulanten mit doppelter Zulage auf den Etat ber Öefreiten der 
Art, daß für jeden Gefreiten-Kapitulanten ein Gefreiter zu manquiren hat, findet nicht mehr ftatt. 
Berlin, den 29. April 1867. 
  
  
Kriege: Minifterium. 
v. Roon. 
No. 439/4. 67. A. I. 8.
	        
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