Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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blei-Zündfpiegel und 36 Patronenhälfen, Lünftig nicht mehr ind Feld mitgenommen werben follen, fommen aud) 
die im Abfchnitt IX. der Vorfchrift zur Fertigung der Patronen für Zündnadel-Sciemwaflen vom Juni 1861 
verzeichneten Geräthfhaften und Materialien zur Setbft-Unfertigung von Patronen im Felde, aus ber Kriegd- 
Men ng ber in Rede ftehenden Bataillone in Yortfall und ift der erwähnte Abfchnitt jener Vorfchrift zu 
reichen. 
Diejenigen ice Bataillone, welche die qu. Geräthfchaften und Materialien nod nicht befchafft 
haben, haben die Beihaffung zu unterlaffen vefp. die aufgegebenen bezüglichen Beftellungen, fomeit e8 angeht 
rüdgängig zu maden. 
Berlin, den 24. April 1867. 
"Kriege-Minifterium. Allgemeines $riegs- Departement. 
v. Bodbielsti. dv. Rieff. 
No. 904/4 A. 2. 
r. 44, 
Betrifft die Nabmwelfungen von den bei der Militeir-Bebölferung vorlommenden Geburten, 
Tronungen und Sterbefällen. 
Die Nachrichten von den bei der Militair-Bevölferung vorlonımenden Geburten, Trauungen und Sterbefällen 
find in Zukunft von Seiten der evangelifchen Mititaiv»Geiftlihen und mit der Wilitair-Sxclforge beauftragten 
Eivil-Geiftlihen berfelben Konfeffion nit mehr ben Königlichen Regierungen, fondern alljährlich zum 1. der 
bruar den Königlihen General» Kommandos einzureichen, welde die Vollzählichkeit der Nachmeilungen dur) 
die Militair-Oberprediger prüfen und die Eingaben demnädft an das Königliche ftatiftifche Bürcau gelangen 
la 
Für das Jahr 1866 find die qu. Nahmeifungen biß zum 1. Juli d. I. den Königlichen General» 
Kommandos einzureichen, zu mwelhem Ziwede das Ratiftifche Blreau die erforderliche Anzahl von Formularen 
den General-Kommandos zur Vertheilung an die Beiftlihen demnädft zufenden wird. . 
Um die „Liften“ mit abfoluter Oenauigfeit zu erhalten, hat jeder Truppentheil in Zufunft aljährlid 
bis znm 1. fyebruar und pro 1866 nadträglih 5i6 zum 1. Juli d. I. die Nachmeifungen aufzuftellen für 
biejenigen Individuen, welche nicht zur evangelifhen oder vömifclatholifhen Kirche gehören, alfo ın den Ein- 
gaben der Geiftlihen Erwähnung nit gefunden haben. 
u diefem Zmede wird in der Anlage das in den vorkommenden feltenen fällen zu benußenbe, 
nur für jene Leute abweichenden Religionsbelenntniffes auszufällende Formular befannt gemadt. 
Berlin, den 21. April 1867. 
Kriegs- Minifterium. Üllgemeines Kriegö-Departement. 
dv. Bobdbielsti. v. Hartmann. 
No. 516/4. 67. A.Lb. 
Lifte der Geburten, Sterbefälle und Teanungen, dab 
oo. en nee ec für das Jahr 1866. 
  
in der tlitairgemeinbe zu 
A. Geburten (mit Einfhluß ber Todtgeborenen). 
Geburts- | Bor und Zuname Stand des |ehelih oder at ber Oeburt, 
Monat. des Geborenen. Sefäledt. Cehelichen) Vaterd. | unchelic. ob einfach, Zwillinge, 
Drillinge ıc. 
  
  
  
  
  
 
	        
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