Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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hältnig bemwi igten Ausftandes zur Abjolvirung ihrer Dienftpfliht wieder eintreten, jo fommt bie von ihnen 
bereitö abgeleiftete Dienftzeit in Anrechnung. 
Die Mannfchaften der zmeiten Kategorie, welhe nad dem Eintritt in da8 dienftpflichtige Alter zur 
Aushebung gelangen, find bei der Kavallerie im dritten Dienftjahre während der Wintermonate, bei den übri- 
gen Waffen nad; zmweijähriger Dienftzeit zur Dispofition der vefp. Truppentheile zu beurlauben. 
Berlin den 15. Mai 1867. 
Der Kriegs, Minifter. Der Minifter des Innern. 
v. Koon. Or. zu Eulenburg. 
Ro. 780/4. A. a. — I.M. J. 2441. 
Nr. 60. 
Betrifft Die Beilage C. des Sträflings-Regufatins vom 6. November 1858, Pag. 96 ber erfien und 
Bag. 103 der zweiten Auflage. 
Die auf Grund des Berpflegungs.Etats für bie Peldivebel bei den Strafabtheilungen zur Aneifung gelan« 
genden Waffen - Reparatur» Gelder find in ben Kajlenbüdern der Strafahtheilungen von den Übrigen yonde 
getrennt nadyzumweifen und daher au in dem Pe tuB der den genannten Abtheilungen zur Selbftbe- 
irthfchaftung Aberlaffenen Fonds befonders aufzuführen. 
Berlin den‘11. Mai 1867. 
  
Kriegd-Minifterium. 
vd. Roon. 
Nr. 6l. 
Betrifft Beförberungs-Borfhläge für Landiwehr-Train-Offiziere. 
Seine Majeftät der König haben aus Beranlafjung eines Spezialfalles Allerhödhft u beitimmen Ba 
daß bei den Vorfchlägen der Landmwehr-Bataillone zur Beförderung der Pandrehr,Train-Dffiziere in die nädft 
höhere Charge die Anciennetät derfelben im Berhältnig zu derjenigen der Offiziere eines einzelnen Linien- 
Train-Bataillons nicht maßgebend fein fol, monady alfo bei den gedachten Borfchlägen die Anciennetät des 
Borzufchlagenden jedesmal nach dent älteften Patent der betreffenden Charge im ganzen FiniensZrain-Dffizier- 
Korps zu bemejien ift. Vorftchendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradit. 
Berlin, den 11. Dlai 1867. 
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegd- Departement. 
v. Bodbielsti. v. Karczemeti. 
Nr 62. 
Betrifft Die Anmeldungspapiere Behufs Aufnahme der Dffizier-Aipiranten in die Kriegs-Schulen. 
ie Anmeldungspapiere, vweldye Behufs Aufnahme der Difizier- Apiranten in die Kriegsfhulen von den 
Truppentheilen an die Direktionen der Kriegsfhulen eingefandt werden, find an fi häufig fehr verfcdieben, 
theild auch febr unvolftändig, VBorzugsmeife iit dies hinfichtlih der Dienftapplifationg-Attefte der Fall. Es 
bat fi) die Nothwendigleit herausgeitellt, für jedes der betreffenden Unmeldungspapiere ein beftinnmtes Schema 
vorzufchreiben, um cine gründlihe Abhülfe des beregten Ucbelftandes herbeizuführen und zugleic, die desfalle 
zu derfchiedenen Zeiten erlaffenen Beftimmungen zu vereinigen. , 
Die beitonnienden von der GeneralsInfpeltion des Militair-Erziehungs- und Dildungs-Wefens dem 
Kriegs: Minifterium vorgelegten Entwürfe zu den Scheniatas für die gedadhten Anmeldungs-Papiere und zwar 
a) für das Nationale, 
b) für das Führungs: und Dienftapplifations-Ütteft, 
ec) für die Nachrocifung der Belleidungs, und Ausräftungs-Gegenftände, und 
d) für die Nacdmeifung der Föhnungs» 2c. Stompetenzen 
entfprechen den bezüglichen Anforderungen.
	        
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