1 Abrehnungsbud,
1 Sefanabun,
1 Scießbud,
dem Spiclnann das bezügliche Inftrument nebft Zubehör (darunter zwei Schurzfelle für den
ambour),
1 Betobäil für alle Kommandirten eined Regiments, das bei dem Lehr-Infanterie-Bataillon affer-
virt bleibt. .
Für jeden beim Stamm verbleibenden Dann ift außerdem noch für die nädhfljährige Uebunge-
periode erforderlich:
1 Baar neue Tuchhofen und
1 Öarnitur neuer Wafjenrod,Befäge mit Einfage, fomwie das nöthige Aufnähelohn von 21% Sr.
Berner ift zur Inftandhaltung der Belleidungs-Gegenftände ein Quantun: von blauem und grauem
Zud, fowie etwas Fuiterleinmand, als Flidmateriol an dag Lehr-Ynfanterie- Bataillon einzufenden.
Säumtlihe Sachen find mit dem Namen bes betreffenden Kommandirten zu verichen.
VI. Ueberfenbung ber Barade» Saden ıc.
Der Mari der Mannfhaften zum Lehr-Infanterie-Bataillon erfolgt im Dienft- (dem dritten) An-
auge, fowie mit vollftändiger Ausräftung und Bewaffnung.
Die Übrigen zu verpadenden Opegenflände miüjjen vegimenterweife, in einem Padgefäß verpadt, fo
zeitig abgejandt werden, daß fie fpäteftens 10 Tage vor dem Zufammentritt des Bataillond bei demfelben
eintreffen. Die Fradhtloften werden vom TchrInfanterie-Bataillon gezahlt und demnädft liquidirt.
Privat. Kifelten der Kommandirten dürfen nicht verpadt werden.
Die Badyefühe bleiben bis zur Auflöfung deö Bataillons bei demfelben afjervirt und werben dem»
nähft zur Hüdjendung der Saden benust.
VM Morfh-Angelegenheiten.
Die Kommandirten mäjlen an bem für den Bufammentritt des Tehr-Infanterie-Bataillons feftgefeg-
ten Tage bis fpäteftens 2 Uhr Nachmittags, event. Tags zupor in den Communs bei Potsdam eintreffen.
Die Koften für den Marfch von der Oarnifon, refp. dem Sammelpuntt biß nah Potsdam werben
von Lehr» Infanterie» Bataillon liquidirt. Die Kommando: Führer haben deshalb dem Bataillon hierüber
Vechnung zu legen.
VIU. Geldverpflegung.
Die Offiziere erhalten ihr Gehalt für die Mebungss> Periode vom April bis incl. September burd
ihre refp. VBotaillone dirclt zugefandt. Für die beim Stamm verbleibenden Offiziere wird das Gehalt da»
gegen vom 1. Ttober de8 erften bi® incl. September des zweiten Jahres vom Behr Infanterie» Bataillon
gezahlt und bei den refp. Bataillonen al8 cripart berechnet.
Die Unteroffiziere und DMannfchaften werden von ihren refp. Truppentheilen bie zum Tage bed
Zufammentrittö de& Vehr- Infanterie Bataillond einfhließlid, gelöhnt, von da ab bi® zum Lage der Auf»
löjung de8 Bataillons erhalten diefelben ihre Berpflegungs.Kompetenzen dagegen von Behr-Anfanterte- Bataillon.
Diefem it daher jedes Aufräden in eine höhere Gehaltötlaffe, unter der beftimmten Angabe des
Taged, von melden ab die höhere Föhnung zahlbar ift, mitzutheilen.
Die als Eıfap für zurüdberufene Leute zum Vehr-Infanterie Bataillon Kommandirten werden bezäg-
fih Zahlung der Kompetenzen nad gleihen Örundfägen behandelt.
Die Zulagen, welde den Kommandirten aus den Erfparnißfonde ihrer Regimenter gewährt werden,
zahlt das Yehr-Infauterie-Bataillon monatlid vorfhußroeife und wird diefe® Geld quartaliter von der Oeneral-
Mititair-Rafie für Nehmmng desjenigen Bataillons eingezogen, welches die Regiments.Fonds vermaltet, und
weldyc6 dem Lehr: Iufanteries-Bataillon zu dem Ende namhaft zu machen ift.