Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

Die als Hülfsichrer zur Diliteir-Schich-Schule lommandirten Dffiziere erhalten ebenfalls aus dem 
Etat der Militaiv-Schieg-Schule eine monatlihe Zulage, und zwar von zwölf Thaler. 
Der Direltion der Militeir- Edieh- Schule iit jeded Aufılden der Rommandirten in eine höhere 
Sehalts-Klaffe, unter Angabe ded Tagce, von welhen ab die höhere Yöhnung zahlbar ift, mitzutheilen. 
ie Zulagen, welche den Kommandirten aus den Erfparnißfonds ihrer Negimenter gewährt werben, 
geht: die Militair-:Schieß- Schule monatlid vorfhußmeife und mwird diefed Geld quartaliter von der Generals 
ifitair-Raffe für Rechnung deejenigen Betaillons eingezogen, roeldes die Regiments: Fonds vermaltet und 
melde der Direktion der Militair-Schirß: Schule zu dem Ense nomboft zu macen ift. 
Mitteilungen der Truppentheile Über Gchalts-Abzüge der Difiziere find der Direltion, unter An: 
abe der zu den verichiedenen Fonds zu leiftenden Beiträge, fpäteftens bi® zum 15. Mörz zu madhen. Den. 
jenigen Offizieren, über imeldye die bezüglihe Mittyeilung bis zu dem gedachten Beitpuntt nicht erfolgt ifl, 
wird von Sciten der Militair-:Schieß-Schule für den folgenden Monat nur der befiimmungsmäßige Abzug 
zur Sleiderlaffe gemadıt. 
Die angefammelten Gchalts.Abzüüge werden nadı der legten Öchaltögahlung bei der Militair-Scieß- 
Schule von Ichterer an die betreffenden Keuppentheife abgeführt. 
XI. Dffizier- ıc. Burfden. 
Die ffigier- ıc. Burfchen fichen außer Reih’ und Glied, fle werden jebod zu den Scieß-Uebun- 
en ber Militir-E hieß Schule in entfprechender Weife herangezogen, zu weldhem Behuf fie von: den rejp. 
Fregiment rn mit Geroehr, Patronentafchen und einem alten Tornifter zu verfeben fin . 
find. 
Die Munition für die Dffiziers sc. Burfchen ift von der Milttair-Schief-Schule zu Tiquidiren.
	        
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