Die als Hülfsichrer zur Diliteir-Schich-Schule lommandirten Dffiziere erhalten ebenfalls aus dem
Etat der Militaiv-Schieg-Schule eine monatlihe Zulage, und zwar von zwölf Thaler.
Der Direltion der Militeir- Edieh- Schule iit jeded Aufılden der Rommandirten in eine höhere
Sehalts-Klaffe, unter Angabe ded Tagce, von welhen ab die höhere Yöhnung zahlbar ift, mitzutheilen.
ie Zulagen, welche den Kommandirten aus den Erfparnißfonds ihrer Negimenter gewährt werben,
geht: die Militair-:Schieß- Schule monatlid vorfhußmeife und mwird diefed Geld quartaliter von der Generals
ifitair-Raffe für Rechnung deejenigen Betaillons eingezogen, roeldes die Regiments: Fonds vermaltet und
melde der Direktion der Militair-Schirß: Schule zu dem Ense nomboft zu macen ift.
Mitteilungen der Truppentheile Über Gchalts-Abzüge der Difiziere find der Direltion, unter An:
abe der zu den verichiedenen Fonds zu leiftenden Beiträge, fpäteftens bi® zum 15. Mörz zu madhen. Den.
jenigen Offizieren, über imeldye die bezüglihe Mittyeilung bis zu dem gedachten Beitpuntt nicht erfolgt ifl,
wird von Sciten der Militair-:Schieß-Schule für den folgenden Monat nur der befiimmungsmäßige Abzug
zur Sleiderlaffe gemadıt.
Die angefammelten Gchalts.Abzüüge werden nadı der legten Öchaltögahlung bei der Militair-Scieß-
Schule von Ichterer an die betreffenden Keuppentheife abgeführt.
XI. Dffizier- ıc. Burfden.
Die ffigier- ıc. Burfchen fichen außer Reih’ und Glied, fle werden jebod zu den Scieß-Uebun-
en ber Militir-E hieß Schule in entfprechender Weife herangezogen, zu weldhem Behuf fie von: den rejp.
Fregiment rn mit Geroehr, Patronentafchen und einem alten Tornifter zu verfeben fin .
find.
Die Munition für die Dffiziers sc. Burfchen ift von der Milttair-Schief-Schule zu Tiquidiren.