2) Im Kolonne 1 find die Eruppentheile waffenweife getrennt: Infapkerie, Kavallerie, Artillerie, Pioniere
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4)
5)
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Train, jedody ohne befondere bezügliche Meberfchriften, in fih nad Mofgabe der duch den Brigade,
tefp. Divifione.Berband bedingten Reihenfolge, jeder Truppentheil nur eine Zeile einnehmend, aufn.
führen. Die Infanterie und die Kavallerie ift jede für fi zu fummiren, eine Summe der Infanterie,
plus Kavallerie bleibt fort, ebenfo eine folhe der Artillerie» Truppentheile, dagegen ift eine Totals
Summe zu ziehen.
Der Rapport ıft mie biäher ult. ded Quartals (refp. ded Monats) abzufhliegen, für weldes (bez.
melden) die Aufftellung ftattfindet.
ie Kolonnen 3 bie 16 int. enthalten mithin nur die Ungaben des Zuftandes, melder am
leten Tage des betreffenden Zeitabfchnittes fich ergeben hat.
In die Kolonne 2 find die Stärken einzutragen, wie fie durd) die Etats vorgefchrieben find.
In den Kolonnen 3 „Es manquiren“ und 4 „Sind Überzählig“ find Unteroffiziere nur dann ale
„manquirend“, menn die vorhandene Gefamntzahl derfelben die Etatöftärte nicht erreicht, und als
„Überzählig” anzugeben, wenn fie umgelehrt die etatsmäßige Zahl überfteigt. Das bisherige Ber
fahren: manquirende Portepeefähnrihe ald manquirend“ und die in Stelle derfelben ernannten Unter:
offiziere 3. Gehaltslfaffe als „Überzählig” zu führen, hat ferner nicht flattzufinden. Mangquirende oder
Abergäbtige Portepeefähnride find in den „Erläuterungen“ fummarifd) anzugeben.
agregirte Offiziere und foldhe & la enite werden meder in die Kolonne 4 nod) in irgend
eine ie ded ganzen Rapportes miteingerechnet, fondern lediglich in den „Erläuterungen“ namentlich
nadhgemiefen.
Einjährige reimillige find in die Kolonne 4 „Sind überzählig” nur infoweit fie nicht auf
bie etatsmäßige Kopfzahl in Unrehnung fommen und in die Kolonne 5 „Dithin beträgt die Effektiv.
Stärke” und 16 „Es konnen ausräden” beziehungsmeife in die entfpredende der Kolonnen 8— 15
„Bon der Effeltiv-Stärle können nicht ausrüden“ mit aufzunehmen.
Dagegen find die Dispofitiond-Beurlaubten in der Colonne 4 „Sind überzählig” nit mit-
anzugeben.
6) In Kolonne 5 „Mithin beträgt die Effeltiv-Stärke” ift die „Ift-Stärle” anzugeben, wie fie wirllich
7) Die Kolonne 6 A die einjährigen
8)
vorhanden ift und fid) aus den Angaben der Kolonnen 2, 3 und 4 darftellt. Die Dispofitiond-Be-
urlaubten find in Kolonne 5 nicht mitzuberedhnen.
j Freimilligen an, ohne Rüdficht darauf, ob fie in der Etatszahl
oder Überzählig find, ob fie Verpflegung erhalten oder nicht.
ur in Kolonne 7 werden bie Dispofitions-Beurlaubten nadhgemwiefen, in leine weitere Kolonne find
fie, ntitaufzunehmen.
9) Die Kolonnen 8— 15 follen die Differenz zwilhen Kolonne 5 „Mithin beträgt die Efieltiv-Stärke‘
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uud Kolonne 16 „Es Lonnen ausräden” darlegen, und enthält, um die Bergleihung zwijchen den Sto-
Ionnen 5, al 16 zu erleichtern, die Kolonne 15 die Total-Differenz, d. 5. die Summe ber Kolonnen
i6 infl. 14. j
In die Kolonne 10 „Beurlaubte” find fänmtlihe Beurlaubte, ohne Unterfchied ob fie „mit” oder
„ohne Gehalt” beurlaubt find, aufzunehinen; nicht aber die Dispofltiond-Beurlaubten.
In Kolonne 11 „Arretirte” find fämmtlihe Arvetirte, auch die in die Straf-Abtheilungen eingeftellten
Individuen, fofern die erfannte Strafe weniger als ein Jahr beträgt, anzugeben.
In Kolonne 14 „Bermißte (darunter Deferteure)” find legtere mit rotyer Tinte Über den fchmarzen
Zahlen, in welden fie mitinbegriffen fein müjien, zu vermerfen.
ie Kolonne 16 „&8 lönnen ausrüden“ muß mit ber Kolonne 15 „Zunmma des Abganges von der
Effektiv. Stärke‘ zufannmen addirt die Kolonne 5 „Mithin beträgt die Effeltiv. Stärke“ ergeben.
Die Ueberfihten Über Abgang und Zugang find unter analoger Anwendung der vorftehenden Beftim-
mungen, jedod mit der Dlaßgabe aufzuftellen, daß darunter wie bisher fämmtlihe innerhalb des be-
treffenden Beitabfhnittes (Bierteljahre, Monats) vorgelomnienen bezüglichen Veränderungen — und
zwar in den Rapporten der Armee:-Korps von jedem Zruppentheil fummarifh, — angegeben werden.
Individuen, welhe zu einjähriger oder längerer Strafe in eine Straf. Abtheilung eingeftellt
tefp. nad; Berbüßung folder Strafe zum Truppentheil zurüdgelchrt find, bleiben in der Kolonne 3
„Berfegung und Abgabe” mit nachzumeifen.
Leute, melde zur Dispofition beurlaubt werden, find beim Abgang in Kolonne 5 „Entloffung
zur Referve und Landivchr” und zwar mit rother Tinte Über den fhwarzen Ziffern, in welden fie