Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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Nr. 110. 
Untforms-Beränderungen betreffend. 
Ay den Mir gehaltenen Vortrag genchmige Ich die Mir vorgelegten, anbei zurüderfolgenden edig gefchnit- 
tenen Waffenro zogen ald Probelragen und beftimme, daß diefelben forohl für alle Truppentbeile der Garde, 
als aud für Sämmtlihe Dffigiere, weldhe auf dem Waffenrod geftidte Kragen zu tragen haben, in analoger 
Weife ald Norm dienen, und die fhräg audgefhnittenen Kragen, welde bo 
ganz wegfallen follen. 
Der Paffus 3 Meiner Drdre vom 16. März 1867 wird hierdurd modifizir. Das Kriegs. Mini- 
fterium wird beauftragt, hiernah das Weitere zu veranlaffen. 
Berlin, den 11. April 1868. 
aufgetragen werden lönnen, 
9 Wilhelm. 
An dos Kriegs. Minifterium. 
Berlin, den 18. April 1868. 
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Orbre wirb mit dem Bemerken zurenntniß der Armee gebracht, daß bie 
für die Truppentheile der Garde erforderlihen Nachproben binnen Kurzem zur Berausgabung gelangen werden. 
Kriegs - Veinifterium. 
In Vertretung. 
v. Podbielsti. 
No. 272/4. 68. M. 0. D. 8. 
Tr. 11. 
Betrifft Die Bekätigung Iriegögerihtliger Ertenntnifie. 
ch babe ans verfchiedenen, Mir zur Beftätigung eingereidten, Triegöredptlichen Erfenntniffen erfeben, daß 
eine Ordre vom 1. Juni 1867 3. 1 litt. d in den Fällen nicht überall gleihmäßig aufgefaßt worden ift, 
in welden außer den $reiheitsftrafen auf Mebenfteafen, namentlid auf die Strafe der Degradation erlannt 
war. — Ich nehme hieraus Veranlaffung diefe Beftimmung dahin zu dellariren, dag Mir Fortan triegöredt- 
lihe Erlenntniffe gegen Perfonen des Soldatenflandes vom Teldwebel abwärts regen militairifher Ber- 
breden — fei e8 aud in Verbindung mit gemeinen Bergehen — nur dann zur Beftätigung einzureichen 
find, wenn die zu verbüßenbeigreiheitstttafe jedenfalls, alfo aud neben den etwa verhängten Ehrenftrafen, 
der Degradation, oder nad) Abzug ded auf Unterfuhungsarreft etwa in Anrehnung gebrachten Straftheilee 
nod) eine härtere als zehnjährige Feltungsftrafe if. Sie hahen Hiernad) das Erforderliche zu veranlaffen. 
Berlin, den 11. April 1868. , 
ge. Wilhelm. 
An den Kriegs: und Darin, Minifter. 
Berlin, deu 17. April 1868. 
Borftehende Allerhöhfte Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt. 
Kriegs-Minifterium. 
In Bertretung: 
v. Pobdbielsali. 
No. 362/4. A. 1. b. 
Nr. 112, 
Betrifft Zulage» und Serbis-Rompetenzen der darakterifirten Rofärzte. 
ft Bnlag ’ s en, den 15. April 1868. 
y 
Seine Majeftät ber König haben durch Allerhöchfte Kabinetd-Ordre dom 2. April 1868 zu beflimmen ge- 
rubet, daß den mit dem Charalter als Rogarzt belichenen Unter-Roßärzten vom 1. Januar d. I. ab eine 
Zulage von monatlid drei Thalern und der Serdis der Portepeefähnrihe gewährt werde. 
Soldes wird hiermit zur Renntnig der Urmee gebradt. 
Kriegs: Minifterium. 
In Bertretung. 
vd. Bodbielali. 
No. 85/4 A.La.
	        
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