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Nr. 120.
Die auf den Adhfelbänbern refp. geib-Mäfelkäden ju tragenden Oredabzelgen, Namensjüge und
egiments-Nummern betreffend.
a beftimme im Berfolg meiner Drdres vom 28. Scptember 1861, 18. April 1863 und 7. Juni 1866 Über
die Art, wie die Grab» Abzeihen, Namenszfige und Begiments-Nummern auf den Acfelbändern der Gencrale
reip. Admirale und den Teld-Achfelftäden fammtlicher Difiziere getragen werden follen, da8 Nadfichende:
1) Auf den Achfelbändern der großen Generald- refp. Admirals- Uniform werden die OradsAbzeihen (Sterne)
fie bisher in Gilber getragen; auf der filbernen Raupe zu diefer Uniform fallen die Grad-Abzeihen
(Sterne) ganz fort. Die Admirale haben dagegen auf den filbernen Raupen beim Ueberrod, ebenfo wie
die Generale, welche Hufaren-Uniform tragen, auf den filbernen Raupen zu diefer Uniform die Grad»
Übzeihen (Sterne) wie biöher und zmar in Gold zu führen.
Die Chiffre auf dem Achfelbande der großen Generals,Uniform wird von Meinen General-Adjutanten
in Gold, von Meinen Generolen & la suite in Silber getragen. Auf der filbernen Raupe zu diefer
Uniform fällt die Chiffre ganz fort.
Auf den Feld Achfelftüden der Generale werden die Grad» Abzeichen (Sterne) und eventuell die Regi«
mentd:Nummer oder Namenszüge in Silber, die Chiffre Deiner General» Adjutanten in Gold, die
Meiner Generale & la suite in Silber getragen.
4) Auf den Feld: Achfelftäden fämmtliher Stabe-Offiziere und Subaltern-Öffiziere werben alle Grab-Mb-
zeichen (Sterne) fo wie die Nummern oder Namentzüge in Gold getragen.
6) Die Grad Abzeichen (Sterne) ıc. find auf den Adhfelbändern der Generale ac. und auf den Feld-Adhfel-
Nüden fo anzubringen, mie die beigefügten Zeichnungen dies angeben. .
Sie haben hiernad das Erforderliche zu veranlaffen.
Berlin, den 16. April 1868.
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gu. Wilhelm.
Un den Kriege: und Marines Dinifter.
Berlin, den 1. Mai 1868.
Vorftehende Allerhöchfte Kabinets.DOrdre wird mit bem Bemerfen zur Senntniß der Armee gebracht,
baß ben Königlihen General Kommandos zc. die im Pafl. 5 ermähnten Beihnungen per Poft zu gehen werden.
Der Kriegs: Minifter.
In Vertretung.
v. Bodbielsti.
No. 359/4, 68. M. 8.
Nr. 121.
Betrifft die Berwendung bon Mannfhaften als Hülfsmufiler bei den Kaballerie-Regimentern.
uf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich mit Bezug auf die Ordre vom 29. Januar 1857, daß bei
jedem Ravallerie-Regiment Yünftig nur ul Mann — und zwar per Eofadron Ein Mann — zum Dienft
als Hütfsmufller zu vermenden find. Sie haben hiernad; da8 Weitere zu veranlajlen.
Berlin, den 16. April 1868.
Berlin, den 26.. April 1868.
Borftehende Allerhöhfte Kabinetd-Drdre wird Hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs: Diinifterlum.
In Vertretung.
v. Pobbielsti.
An den Kriege, Minifter.
No. 760/4 A. 1. «.