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Ne. 127.
Betrifft die zum Militair-Reit-Inftitnt nf in die 2. Klaffe ded Soldatenftiandes verjegten
annichaften.
Berlin, den 1. Mai 1868.
& wird hierdurd beftimmt, daß zum Militair-Reit-Juftitut tommandirte Mannfcaften, welhe durd) Iriegs-
gerichtliche8 oder ftandrectlihes Erkenntniß in die zweite Klafle des Solbatenftande® verfegt werden, event.
nad Abbüßung der Freiheitöftrafen zum betreffenden Truppentheil zurädzufenden find.
Kriegs» Minifterium.
In Bertretung,
v. Bodbielsfi.
No. 879/4. 68. A. 1. a.
Tr 128,
Betrifft die Einfelung don Gemeinen an Stelle fehlender Unteroffiziere bei den Landwehr-Stämmen.
Berlin, den 2. Mai 1868.
Bur Behebung von Zmeifeln wird hierdurd; zur Kenntniß gebradt, daf die Beflimmung im Schlußpaflus
des Erlaffed vom 21. v. M. (Nr. 589,4. 68 k I. a.) dergemäß für fetlende Unteroffiziere fortan Gemeine
nicht einzuftellen, vielmehr die zur Zeit Überzähligen Gemeinen zur Dispofition des Truppentheil® zu beur>
lauben find, auf die Landroehrftämme nit Anwendung zu finden hat.
Kriegs » Viinifterium.
In Vertretung:
v. Bodbielsti.
37/5. 68. A. l.a.
. Nr. 129.
Betreffend Badeluren für Militairs in Muslan. .
Berlin, den 20. April 1868.
Aus bem Bezirk bes 2, 3., 5. und 6. Armee-orps können in diefem Jahre wieder 24 Militairs ju einer
freien Babdelur in Muslau mit den in dem Erlafle vom 27. Yebruar vorigen Jahres vorgefchriebenen Kom-
petengen zugelaffen werden. Bezüglihe Gefuhe find im Inflangenmege einzureihen refp. dem Königlichen
era ommando 5. Armee-forps zur weitern Veranlaffung im Sinne de8 gedachten Erlaffee, zu über
enden.
Kriege » Minifterium. 8 Militair:Detonomie - Devartement,
Gtride Mant.
No. 204/ M. 0.D. 4. b.
Nr. 130.
Betrifft Liguidationen über Portions-Bergütigungsgelb für Offiziere und Beamte während des
Aufenthalts In Böhmen pro 2. bis 30. Auguft 1866.
Berlin, den 22. April 1868.
Die Rechnungen Über Bortiond-Bergiltigungsgelder an Dffigiere und Beamte für den Aufenthalt in Böhmen
während der Waffenftilftands - Periode pro 2. bis 30. Auguit 1866, müjjen nunmehr definitiv abgefchloffen
werden. Die etwa noch nicht zur Munmeifung gelommenen Liquidationen über die gezahlten diedfäligen Be-
träge flud deshalb fpäteftens bi® zum 15. Mai d. 3. au das unterzeichnete Departement auf dem vorgefchrie-
benen Wege einzureichen.
Nach diefem Termine eingehende Riquidationen können nicht mehr berüdfidhtigt werben.
Kriegs: Vlinifterium. Militair-Defonomie: Departement.
In Vertretung.
Oeride. Wifhhufen.
ea
No. 5774. M. O.D. 2.