Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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Ne. 127. 
Betrifft die zum Militair-Reit-Inftitnt nf in die 2. Klaffe ded Soldatenftiandes verjegten 
annichaften. 
Berlin, den 1. Mai 1868. 
& wird hierdurd beftimmt, daß zum Militair-Reit-Juftitut tommandirte Mannfcaften, welhe durd) Iriegs- 
gerichtliche8 oder ftandrectlihes Erkenntniß in die zweite Klafle des Solbatenftande® verfegt werden, event. 
nad Abbüßung der Freiheitöftrafen zum betreffenden Truppentheil zurädzufenden find. 
Kriegs» Minifterium. 
In Bertretung, 
v. Bodbielsfi. 
No. 879/4. 68. A. 1. a. 
Tr 128, 
Betrifft die Einfelung don Gemeinen an Stelle fehlender Unteroffiziere bei den Landwehr-Stämmen. 
Berlin, den 2. Mai 1868. 
Bur Behebung von Zmeifeln wird hierdurd; zur Kenntniß gebradt, daf die Beflimmung im Schlußpaflus 
des Erlaffed vom 21. v. M. (Nr. 589,4. 68 k I. a.) dergemäß für fetlende Unteroffiziere fortan Gemeine 
nicht einzuftellen, vielmehr die zur Zeit Überzähligen Gemeinen zur Dispofition des Truppentheil® zu beur> 
lauben find, auf die Landroehrftämme nit Anwendung zu finden hat. 
Kriegs » Viinifterium. 
In Vertretung: 
v. Bodbielsti. 
37/5. 68. A. l.a. 
. Nr. 129. 
Betreffend Badeluren für Militairs in Muslan. . 
Berlin, den 20. April 1868. 
Aus bem Bezirk bes 2, 3., 5. und 6. Armee-orps können in diefem Jahre wieder 24 Militairs ju einer 
freien Babdelur in Muslau mit den in dem Erlafle vom 27. Yebruar vorigen Jahres vorgefchriebenen Kom- 
petengen zugelaffen werden. Bezüglihe Gefuhe find im Inflangenmege einzureihen refp. dem Königlichen 
era ommando 5. Armee-forps zur weitern Veranlaffung im Sinne de8 gedachten Erlaffee, zu über 
enden. 
Kriege » Minifterium. 8 Militair:Detonomie - Devartement, 
Gtride Mant. 
No. 204/ M. 0.D. 4. b. 
Nr. 130. 
Betrifft Liguidationen über Portions-Bergütigungsgelb für Offiziere und Beamte während des 
Aufenthalts In Böhmen pro 2. bis 30. Auguft 1866. 
Berlin, den 22. April 1868. 
Die Rechnungen Über Bortiond-Bergiltigungsgelder an Dffigiere und Beamte für den Aufenthalt in Böhmen 
während der Waffenftilftands - Periode pro 2. bis 30. Auguit 1866, müjjen nunmehr definitiv abgefchloffen 
werden. Die etwa noch nicht zur Munmeifung gelommenen Liquidationen über die gezahlten diedfäligen Be- 
träge flud deshalb fpäteftens bi® zum 15. Mai d. 3. au das unterzeichnete Departement auf dem vorgefchrie- 
benen Wege einzureichen. 
Nach diefem Termine eingehende Riquidationen können nicht mehr berüdfidhtigt werben. 
Kriegs: Vlinifterium. Militair-Defonomie: Departement. 
In Vertretung. 
Oeride. Wifhhufen. 
ea 
No. 5774. M. O.D. 2.
	        
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