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"7 Veizufügen find
») der Geburts ein;
b) der Impficein;
ce) ein ärztlihes Gefundheits.Attelt;
d) cin Über Unflagen, Führung, Fleiß, die Dauer des VBefuches der Prima und den mwahrjcheinlichen
Termin der Univerfitätöreife fih) äußerndes Schulzeugniß;
e) die Erklärung des Anmeldenden, daß fomwohl er felbjt, wie der Angenteldete, Willens und im Stande
fei, die vorftchend ad 5 bis 7 bezeichneten Aufnahme-Bedingungen zu erfüllen.
3) Hierauf erfolgt die Befcheibung, ob der Aipirant zur Borpräfung zugelafien wird oder nicht, erfteren
18 zugleich die Weifung Über Zeit und Drt der Borpräfung.
4) Die Borprüfungen finden Mitte April und Mitte Oktober jeden Jahres durdy zu dem Behufe
ernannte Kommiffionen von Militair-Aerzten im Divijiond.Stab8-Quartiere des Divifionsbezirkes ftatt,
weldem der zeitige Aufenthaltsort der rejp. Aspiranten angehört.
Ar die in Berlin und in der Provinz Brandenburg wohnenden Aspiranten gefchieht die Bors
prüfung in Berlin durd) eine von der ‘Direktion der Anftalten beftimmte Kommiffion.
Die Geftellung zur Borpräfung bietet Gelegenheit, die Lörperlide Dualififation des Aöpiranten
für den militairärztlihen Dienft feftzuitellen.
In den Vorpräfungen hat der Aapirant einen deutschen Auffag, einen lateinifhen Auffay über
ein gefhihtlihes Thema und feinen Lebenslauf (nad) vorgefchriebenem Schena) iu deutfher und in
franzöfifher oder englifher Spradhe unter Kontrolle der Kommifflon zu bearbeiten.
Die Borprüfung dauert drei Tage. Die Berverber haben fid) — gemäß der erhaltenen Weifung —
auf eigene Koften nah dem Prüfungsorte zu begeben und für ihren Unterhalt dafelbft Sorge de iragen.
e
6) Bon den zur Borprüfung nicht erfcheinenden Aapiranten wird angenommen, daß fie auf die Bewerbung
um Aufnahme verzichten.
alle der Behinderung durdy Krankheit oder andere triftige Oründe, melde fofort und
gehörig belegt angemeldet wurden, wird die nädhträglide Prüfung veranlafit.
6)
on dem Ausfalle der Borpräfung ift die Zulajiung der einzelnen Apiranten zur Konlurrenz un bie
Aufnahme abhängig. Der Bater oder der WBormund erhält darüber Nadridht und tım Falle der Aulaffun
die Aufforderung, Finer Zeit das erlangte Zeugniß der Reife im Original oder in beglaubigter Abfchrift
an den General. Stabs-Arzt einzufenden.
Die Einfendung des Reife-Zengniiies nıng für den Aufnahnie- Termin im Aprit bis zum
1. April, für den im Oltober bis zum 1. Dltober erfolgen. Unterbleibt diefelbe, ohne daß redtzcitig
der Grund der Berfpätung angemeldet ift, fo wird angenoninen, daß der Aspirant die Mlaturitätsprä-
fung nicht beftanden oder auf die Konlurrena verzichtet habe.
7) Nad dem aus der Borpräfung umd den Zeugnilje der Neife fi) ergebenden Grade ber Dunlifilation
wird zunäcft von den Bewerbern für jede der Anftalten die nad den Etat3-Verhäftniffen zuläffige An-
zahl zur Aufnahme defignirt.
leiben darnad Balanzen für die Wladentie, fo wird den hinreichend qualifizirten Konkurrenten,
welden die Aufnahme in das Friedrih-Wilhelms-Inflitut verfagt werden mußte, darüber Mittheilung
gemacht, um ihnen Anlaß zu bieten, fid) darüber zu erllären, ob fie in bie Alademie einzutreten wänjchen
und die Bedingungen der Aufnahme in diefe Anftalt zu erfüllen Willene und im Stande find.
8) Die zur Aufnahme Defignirten, refp. Vater oder VBornmund erhalten die erforderlichen Weijungen Über
Ausfertigung der, die eingegangenen Verpflichtungen betreffenden Reverfe, fo wie über Zeit und Ort der
perfönlihen Geftellung zum Eintritte in die Anftalten.
Eine Beihütke oder Entfhädigung für die Koften der dazır erforderlichen Reife nah Berlin
wird felbft dann nicht gewährt, wenn fidh bei der Geftellung ergeben follte, daß die bei der Vorprilfung
Tonftatirte Lörperlihe Dualifilation inzwifhen fo beeinträchtigt wurde, daß der Eintritt nicht zuläfflg if.
erlin, den 6. Juni 1868.
Der Seneral-Stab8- Arzt der Arnice und Chef de Militair-Mebdicinal:Wefens.
Dr. Grimm.
Berlin, den 21. Juli 1868.
Die vorftehenden Beftimmungen werben hierdurch zur allgemeinen Stenntniß der Armee gebradt.
Kriegs Diinifterium.,
v. Roon.
No. 104/77. 68. A. 1. b.