1)
2)
3)
—_ ıııı —
Nr. 222,
Betrifft die Stärte-Rapporte.
Berlin, den 17. Auguft 1868.
Die StärkesRapporte pro 2. Duartal haben zu folgenden Bemerkungen Anlaß gegeben.
f
Die zur Dienftleiftung tommandirten Offiziere :c. find im die verfhiedenen Mubrifen des eigentlichen
Rapportes der Truppentheile, bei reldhen fie Dienft leiften, nicht mit aufzunehmen, dagegen in den Er-
Käuberungen entiprechend zu berüdfihtigen. Nur bei dem Lehr-Infanterie-Bataillon ift abweichend hierin
zu verfahren.
In den Ab- und Zugangd-Nahrmeifungen find in den Aubrilen 9 „Summa des Ab- refp. Zugangs”
weder die Dispofitionebeurlaubten nod die Defertenre mit rother Qinte befonder® anzugeben.
Berlaufte Pferde finden bei der Abgangs-Nahmeifung in Rubrit 3 „Verfepung und Abgabe” Aufnahme.
4) Die Bemerlung über die Stärke der beim Armee-Rorps vorhandenen Arbeiter-Straf-Übtheilung und
mn
=
eftungs-Referve-AbtHeilungen gehört an den Schluß de eigentlichen Rapportes, nicht der Erläuterungen.
Jarin ift nur die. Kopfflärke ohne Unterfheidung von Sträflingen zc. 1. und 2. Slafje anzugeben.
In den Erläuterungen zum Rapport ift in der für den Rapport felbft beftimmten Reihenfolge jeder
Fruppentheil nur einmal aufzuführen und Lommen dabei lediglich diejenigen zu erläuternden Verhältnifje
Unter-Ubtheilungen), rüdfichtlich welcher Angaben zu maden find, zur Erwähnung. Das umgelehrte
erfahren, daß unter den einzelnen Abfchnitten die verfciedenen betrefjenden Xruppentheile genannt
werden, entfpridt der Beftimmung ad 16 des riegsminifteriellen Erlafles vom 11. April 1868 (Mr. 12
des Armee» erorbnunge-Diattch) niht. Für die Unterabtheilungen ift eine dem eigentlihen Rapporte
entfpredhende Reihenfo ge zu beobadıten, alfo event. folgende:
Manquiren.
Ucberzäblig.
Apgregirt.
a la suite.
Zur Dienftleiftung lommanbirt.
Kommanditt.
Beurlaubt.
Arretirt.
Krant.
F
|
EDEN
:ermißt.
bgang.
Zugang.
Abfchnitte wie: Aa „Außerdem vorhanden” und dergl. unter welder Iegtern Ueberfchrift biöher
mehrfach die Zahlmeifter und Zahlmeifter-Aspiranten angegeben find, fallen für die Folge ganz fort. Im
dem Abfchnitte „Zur Dienftleiftung fomımandirt” find diejenigen Offiziere, welde von anderen Truppen-
tbeilen zu dem betrefjenden, in der Ubtheitung „Kommandirt” dagegen diejenigen anzugeben, welde von
dem betreffenden Truppentheile zu einem anderen, zu tommanbo,Stäben, Snflituten ıc. fommanbdirt find.
Ueberall ift der Beginn des Kommandos, und fofern e8 auf eine beftimmte get lautet, die Dauer deffelben
event. au da® Verhältniß, in mweldhem der Kommandirte fid befindet 3. DB. beim Kadettenlorps, ob al®
Fehrer oder Erzieher sc. Furz zu bezeichnen.
Bei den Erläuterungen der Beurlaubten ift der Ort, wohin die Beurlaubung jtattgefunden hat,
zu nennen.
Bezüglich der Kranken ift zu unterfcheiden, ob fie fi im Revier oder Fazareth befinden, und fofern
fie nit in der Oarnifon find, der Aufenthaltsort zu nennen. And) ift bei allen die Krankheit anzugeben.
In den Erläuterungen find durdhmweg außer den Dffizieren die Aerzte zu berüdfichtigen.
Endlih wird nod) bemerkt, daß in dem Erlafi des Rriene-Minifteriuns vom 11. April d. 9.
Nr. 1003/3. A. I. a. (Mr. 12 des Armee» Berordnungs- Blattes Seite 99 Zeile 6 von oben) pass. 16
ftatt der Worte: „In den unter Berüdfihtigung der nachfolgenden“ die Worte: „In ben unter Bee
rüdfihtigung des Nahfolgenden“ zu fegen find.
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriege: Departement.
I. 8
v. Karczemeti. Blume.
No. 498/8. 68. A.L a.