Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

— 19 70— 
Armee- Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium. 
  
2. Sahrgang. Berlin, den 15. September 1868, Nr. 23. 
Gedrudt und in Kommifften bei €. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kodftraße 69. 
Der vierteljährlihe Pränumerationspreis diefes Blattes beträgt 20 Sgr. Abonnirt fann werben: außerhalb bei allen 
Königlichen Pofämtern und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Eypebition, Kochftraße 69. 
  
  
  
Nr, 226. 
Betrifft Die anderweite Organifation der bereinigten Artillerte- und Ingenleur-Schule, 
Yur Ihren Vortrag beflimme Id, unter Abänderung der Feftfegungen Meiner Ordre vom 26. März 1863, 
betreffend die Organifation der vereinigten Artillerie- und Ingenteur-Schule, wie folgt: 
1) Nah Wbfolvirung des Kriegsfhul-Sturfus treten die Portepeefähnriche der Ürtillerie zunähft auf die 
Dauer von durchichnittlih zwei Jahren VBehufs praltifher Dienftleiftung zur Truppe zuräd; erft im 
3. Yahre findet die Einberufung zur vereinigten Artillerie und Ingenieur-Scule ftatt. 
2) Der Fehr-Kurfus auf diefer Schule ift für die ArtilleriesOffiziere im der Regel ein einjähriger. Am 
Schluß des Kurfus ift die Derufspräfung abzulegen, nad deren Beftchen die VBetreffenden Mit zur Er- 
nennung zu etatsmäßigen SelondeFieutenants der Artillerie in Borfchlag gebraht werden können. In 
ef der Rangirung bdiefer Offiziere Behufs ihrer Patentirung verbleibt e8 bei den bisherigen Bes 
immungen. 
Um einzelnen, dur mwiflenfhaftlihe Applilation und führung auf der Schule fih auszeihnenden Ars 
tillerie-Dffizieren die Gelegenheit zu einer höheren wiffenfchaftlihen Sadbilbung zu gewähren, findet 
nad dem Vetehen der Derufe Drüfung aus den freiwillig fi hierzu meldenden Schülern auf VBorfchlag 
der Studien-Kommiffion eine Auswahl von hödftene 30 Dffizieren ftatt, welche einen weiteren neuns 
monatlichen Unterricht in einer Selelta-Stlaffe erhalten. Nach dem Scluffe de8 Selelta-Kurfus Legen 
die betreffenden Difiziere eine zweite Berufs: Prüfung ab, deren Ausfall jedod auf die Rangirung in 
Betreff der Patente nicht influirt. Zum Befuch der Selelta dürfen Seitens der General« Infpeltion 
der Artillerie au) befonders empfohlene Offiziere zugelaifen werden, wenn fie niht unmittelbar vorher 
den einjährigen Kurfus auf der Schule abfolvirt haben; jedocd darf durd) eine derartige außergermöhnliche 
Einberufung die Marimalzahl von 30 nicht wejentlic überfchritten werden. 
4) Hinfihtlid) des vorgejcriebenen Bildungsganges der dem Ingenieur:Rorps angehörigen Schüler der ver 
einigten Artillerie- und Ingenienr-Schufe wird hierdurch nidyt® geändert. 
Sie haben hiernah das Weitere zu veranlaffen und unter Zuziehung des Kuratoriums der Schule 
die geeigneten Mebergangd-Bellimmungen zu treffen, um die vorftchend angeordnete neue Drganifation der 
Säule baldmöglicht ind Keben treten zu lafien. 
Schloß Babelöberg, den 4. Juli 1868. 
= 
= 
su Wilhelm. 
(gay) v. Roon. 
An den Kriege: und Marine Minifter. 
Berlin, den 5. September 1868. 
Die vorftehende Allerhöchfte Kabinet-Drdre wird hierdurh zur Kenntniß der Armee gebradt, mit 
dem Bemerlen, daß für den Uebergang in die neue Organifation folgende Beftimmungen getroffen find:
	        
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