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Nr. 235.
Betrifft das Schema für bie Rang- und Dxartierliten ber gefommien Armee :c.
Berlin, den 5. September 1868.
Das Schema 6 zur Verordnung, betreffend die Dienftverhäftniffe der Dffiziere des Benrlaubtenftande® vom
4. Iuli d. 9., enthält einige Übweihungen von dem Schema, weldyes übereinftimmend forwohl für die Hang»
und Duartierliften der Linien-Truppentheile ald auch für diejenigen der Landwehr» Bataillone durd den Erlaß
des unterzeichneten Departements dom 17. September 1861 (272/9. A. I.) feftgefegt morben ift.
omit für die Rang- und Quartierliften der gefammten Armee aud fernerhin nur ein Formular
zur Anwendung gelange, wird hierdburdy beftimmt, daß
1) die Kolonne 4 in den Formularen für die Rang. und Duartierliften der Linien-Truppentheile diefelbe
Breite erhält, melde nad) Schema 6 der vorerwähnten Verordnung vom 4. Juli db. 9. für die Rang-
und Uuartierliften der Landmehr erforderlid, ift;
2) der Kopf diefer Kolonne Seitens der Garde: Landwehr: Bataillond- und der Landmehr- Bezirks. Kom:
mandos mit Dinte auszufüllen if;
3) die ee der vorlepten Kolonne and, für die Rangliften der Randiwehr „Orden und Ehrenzeichen ac.,,
u lauten hat;
4) im Uebrigen dad Schema 6 der Verordnung vom 4. Yuli d. I. aud für die Nang- und Quartierliften
der LiniensiEruppentheile zu benugen ift.
Die in der Königlichen Staatd-Druderei nody vorhandenen Formulare zur Rang» und Quarticrlifte
nad dem Schema vom 17. September 1861 find jedod zunadft von den Pinien-Truppentheilen aufzubrauden.
Ta wird hierdurdy belannt gemadit, daß die Königliche Staatd-Druderei veranlaßt worden ift,
bei Neuanfertigung von Formularen zu dem „Rapport von den Offizieren und Dannfchaften bed Beurlaubten-
ftandes — Schema 14 der Berordnung, betreffend bie Organifation der Randivehr-Behörden sc., vom 5. Sep:
galten — in der Aubrit „Zäger” eine neue Spalte für Offiziere des Beurlaubtenftandes diefex Waffe
einzufchalten.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement.
I.8. IRB.
v. Rarczeweti. Blume
No. 731/8. A. K.D. 1. a.
Nr. 236
Betrifft die Auflöfung der General. Kriegslaffe und die weitere Verreinung der Kriegsloften burd
die General-Militair-Kafle.
Berlin, den 8. September 1868.
Die im Mai 1866 al& Central-Saffe für die mobile Armee errichtete General-Kriegs.Kaffe wird mit ultimo
September d. I. zur Auflöfung gelangen. Die fhließlihe Abtidelung der Verrechnung der in folge des
Krieges von 1866 entftandenen SKoften wird biernädhft durch die General-Militair-Kaffe bewirkt werden.
Kriegs: Minifterium. Militair-Dekonomie-Departement.
v. Stofd. Ologan.
No. 67/9. 4. 0.D. 1.