Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

— 1A — 
Nr. 235. 
Betrifft das Schema für bie Rang- und Dxartierliten ber gefommien Armee :c. 
Berlin, den 5. September 1868. 
Das Schema 6 zur Verordnung, betreffend die Dienftverhäftniffe der Dffiziere des Benrlaubtenftande® vom 
4. Iuli d. 9., enthält einige Übweihungen von dem Schema, weldyes übereinftimmend forwohl für die Hang» 
und Duartierliften der Linien-Truppentheile ald auch für diejenigen der Landwehr» Bataillone durd den Erlaß 
des unterzeichneten Departements dom 17. September 1861 (272/9. A. I.) feftgefegt morben ift. 
omit für die Rang- und Quartierliften der gefammten Armee aud fernerhin nur ein Formular 
zur Anwendung gelange, wird hierdburdy beftimmt, daß 
1) die Kolonne 4 in den Formularen für die Rang. und Duartierliften der Linien-Truppentheile diefelbe 
Breite erhält, melde nad) Schema 6 der vorerwähnten Verordnung vom 4. Juli db. 9. für die Rang- 
und Uuartierliften der Landmehr erforderlid, ift; 
2) der Kopf diefer Kolonne Seitens der Garde: Landwehr: Bataillond- und der Landmehr- Bezirks. Kom: 
mandos mit Dinte auszufüllen if; 
3) die ee der vorlepten Kolonne and, für die Rangliften der Randiwehr „Orden und Ehrenzeichen ac.,, 
u lauten hat; 
4) im Uebrigen dad Schema 6 der Verordnung vom 4. Yuli d. I. aud für die Nang- und Quartierliften 
der LiniensiEruppentheile zu benugen ift. 
Die in der Königlichen Staatd-Druderei nody vorhandenen Formulare zur Rang» und Quarticrlifte 
nad dem Schema vom 17. September 1861 find jedod zunadft von den Pinien-Truppentheilen aufzubrauden. 
Ta wird hierdurdy belannt gemadit, daß die Königliche Staatd-Druderei veranlaßt worden ift, 
bei Neuanfertigung von Formularen zu dem „Rapport von den Offizieren und Dannfchaften bed Beurlaubten- 
ftandes — Schema 14 der Berordnung, betreffend bie Organifation der Randivehr-Behörden sc., vom 5. Sep: 
galten — in der Aubrit „Zäger” eine neue Spalte für Offiziere des Beurlaubtenftandes diefex Waffe 
einzufchalten. 
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
I.8. IRB. 
v. Rarczeweti. Blume 
No. 731/8. A. K.D. 1. a. 
Nr. 236 
Betrifft die Auflöfung der General. Kriegslaffe und die weitere Verreinung der Kriegsloften burd 
die General-Militair-Kafle. 
Berlin, den 8. September 1868. 
Die im Mai 1866 al& Central-Saffe für die mobile Armee errichtete General-Kriegs.Kaffe wird mit ultimo 
September d. I. zur Auflöfung gelangen. Die fhließlihe Abtidelung der Verrechnung der in folge des 
Krieges von 1866 entftandenen SKoften wird biernädhft durch die General-Militair-Kaffe bewirkt werden. 
Kriegs: Minifterium. Militair-Dekonomie-Departement. 
v. Stofd. Ologan. 
No. 67/9. 4. 0.D. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.