Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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1) Die Anlegung ber Rubriken für die Bemerkungen ber höheren Inftanzen ift Sade der Landiwehr.Be- 
zirts.Kommandoß. 
Die Zahl der Rubrilen geht für die einzelnen Gefude aus den Spezial-VBeflimmungen des 
8. 2 ad 3 der beregten Verordnung hervor. 
Es wird hierbei bemerkt, daß die Gefuchsliften für Offiziere des Beurlaubtenftandes ber In- 
fanterie und Kavallerie wie bisher dur die Divifiond: Kommandos Allerhöhften Drts zur Vorlage ge- 
angen. 
2) Diejenigen Gefuchsliften, deren Vorlage burd) Bermittelung ber Garde-Landiwehr-, Yäger-, Pionier- und 
Train-Bataillons-Rommandos erfolgt, haben für Iegtere Leine befondere Rubrit zu Bemerkungen zu ent 
balten. 8 bleibt diefen Kommandos überlaflen, etwaige Bemerkungen in einem Anfchreipen der nädft 
höheren Inflang zur Kenntniß zu bringen. 
8) Die Landwehr-Bezirte-Kommandos reihen die Gefuhsliften nur in einfadher Ausfertigung ein. Das 
Konzept-Eremplar, meldhes der Reinfchrift beigefügt wird, gelangt mit dem Allerhödhften Entfcheidungen 
feiner Zeit an das Bezirls: Kommando zurüd. 
4) Die Gefuhe der Referve und Landmwehr:Offiziere find an das Landrochr-Bezirld.Kommando — nicht 
den Kommandeur — in Dienftform abgefoht, zu richten. 
5) &8 ift flatthaft in dem, nad) $. 4 ad 2 der ınehrberegten Verordnung, der Gefuchslifte beizufügenden 
MWahlprotololle die Wahlverhandlungen Über mehrere Offizier-Aspiranten, melde nit derfelben Gefuche- 
lifte vorgefhlagen werden, zufammenzufaffen. 
Die dur das Schema 2 der grorbnung gebotene namentlihe Aufführung ber abmefenden, bejie- 
hungsmweife an der Stinnmen:Abgabe verhinderten ‘Mitglieder des Dffizier-Korps ift bei Aufnahme mehrerer 
Mablprototolle in einem Wahlaft nur in einem derfelben Br und jper event. in demjenigen, mweldes 
ber an das Infanterie-Brigade-Lommando gelangenden Getuchslifte beigefügt wird. 
den Übrigen Wahlprotolollen genügt die bezügliche Zahlenangabe unter Hinweis auf das bie 
In 
Namen enthaltende Haupt-Wahlprotofoll. 
/ 
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
d. Bodbielati. v. Karczemsti. 
No. 8849. A.I. » 
Nr. 256. 
Betrifft Die Einreichung namentliger Liften der gegenwärtig no nit patentierten refp. Tünftig au 
n Solenirenbre Rejerve- Ei Sandwehr- Offiziere an ie Se Rrient-Ranıtel. es 
Berlin, den 5. Oltober 1868. 
Vehufs Batentirung der negenmärtig nod nicht patentirten Meferde- refp. Randiuchr- Offiziere haben die Kö- 
niglihen Garde-Landwehr-Bataillond» und bie Tandmehr-Bezirtd-Kommandos der Geheimen Kriegs-Fanzlei 
fofart namentlihe Liften der fammtlichen betreffenden Offiziere nad) anliegendem Schema direlt einzureichen. 
Die namentlihen Fiften der fünftig gu Referves vefp. Landivehr-Dffizieren Ernannten find gleid 
er Bublilation der bezfglihen Beförderungen der Geheimen Kriege-Ranzlei ebenfalls direkt zu 
überfenden. 
Kriegs+ Minifterium. Allgemeines Kriegs» Departement. 
v. Pobbielsti, v. Karczemäti, 
No. 89/10. A. L a.
	        
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