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Nr. 20.
Betrifft Die Anfbehung bes 5. 161 Des Neglements für bie riebens-Lazarethe.
Berlin, den 1. November 1868.
Am 8. 161 des Reglemente für die fsriedendRazarethe ift e8 noch ol8 zuläffig bezeichnet, daß bei der Ent"
fheidung Über die Entlaffung der Relonvaleszenten aus den Lozarethen zugleih auf den Brodempfang und
die Föhnungs. Abfindung bei den Truppentheilen gerädfichtigt wird.
Zur Vermeidung der dadurdy entlichenden Mehrloften bei den Razareth:Wirtbfhafts:fjond® wird der
edahte Paragraph aufgehoben und hiermit beftinnmt, daß die Entlafjung der Leute aus den Lazarethen
ediglih von deren vollendeter Herftellung abhängig zu maden ift.
Kriegs - Diinifterium.
dv. Roon.
No. 823/10. M. N. A.
Nr. 272,
Betrifft den Fortfoll der für das en eines neuen Laufmundflids beim Zünbnabel-» Gewehr,
er gezahlten Bergätigung.
ee sung Berlin, ben 28. Oftober 1868.
Sn Erwiederung auf eingegangene Anfragen und zur Begegnung beftchender Zmeifel, wird hierdurch allge
mein belannt gemadht, daß die diefleitigen Erlaffe vom 15. November 1850 und vom 1. Mär, 1858 ech,
Nr. 52,11. und Nr. 61,3. A. K. D. II., nad welchen
das Einlöthen eines neuen Laufmundflüdes beim Zündnabelgemehr den Büchfenmadern ber
Truppen mit 15 Sgr. pro Stüd befonders bergütigt werden follte,
mit dem Erfcheinen der neuen Inftrultion für die Ausführung des Waffen-Bteparatur-Gefchäftes bei den mit
ae hmehren bervaffneten Bataillonen der Infanterie und Jäger Berlin de 1867, außer Kraft getreten
nd, die befondere Bezahlung der in Rede ftehenden Reparatur, von dem gedadten Zeitpuntte ab, demnach
nit mehr flattfinden darf.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement.
vd. Bodbielsti. I. 8.:
Dillerding.
No. 839/10. AK. D. II. a.
Nr. 273.
Betrifft die Kormulare u den Stärke-Rapporten.
Berlin, den 2. November 1868.
Unter ezugnahme auf da8 Seitens der Königlihen Staate-Druderei in Nr. 16 de& Armee-Berorbnunge-
blatte pro 1868 veröffentlichte Preis-Vergeihniß, in welhem sub Nr. 174—177 yormulare zu den mittelft
Allerhöhfter Kabinete.Drdre vom 19. Marz c. a. vorgefchriebenen Stärke-Rapporten aufgeführt fichen, wird
ur Bermeidung vergeblicher Selellungen darauf aufmerffam gemadt, daß das alte Schema zu Monats:
Brapporten — in den älteren Preis» VBerzeihniffen (Beilage zu Nr. 9 des Militair « Wocenblattes für den
3. Mär; 1866) sub Litt. A. Nr. 110, 111 und 112 geführt — dur die beregte Ullerhödhfte Kabinets:
DOrdre und die Triegöminifterielle Verfügung vom 11. April c. a. — 1008/3. A. I. a. — (Armee. Berord-
nungöblatt Nr. 12 pro 1868) gänzlich aufgehoben ift und demnah in dem Zormular » Magazin der König.
fihen Staats. Druderei nicht mehr vorräthig gehalten wird.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriege-Departement.
v. Bodbielsti. dv. Karczemsti.
No. 831/10. A. 1. a.