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hohe 1 bed 8. 92 ausgefprocdhene Verpflihtung durch die im 8. 98 enthaltene Vergänftigung lediglich anf-
gehoben werde.
Dem entgegen wird hierburd, befannt gemadıt, bafi in allen den Fällen, wo die befonberen Funktionen
eines Offiziere oder Militair-Beamten im Falle feiner Erkrankung eine ausdrüdlihe und fürmlihe Stellver-
tretung erforberlih machen, die im 8. 98 vorgefehene Bergänftigung durch die im Alinea 1 des 8. 92 anfer»
legte ernflichtung einpefehräntt foird.
feiche® gilt in Bezug auf bad Verhältniß des 8.95 und refp. des 8. 99 zu bemfelben Alinca 1 des 8. 92.
Kriegs-Minifterium.
In Bertretung.
v. Bobbielsti.
No. 647/12. 67. M. 0.D. 2.
Tr. 19,
Betrifft den Ausfall der diesjährigen Winter-Uebungen der jhlfffahrttreibenden Mannicaften des
Benrlaubtenfandes,
Berlin, den 16. Ianuar 1868.
Das Kriegs-Minifterium macht hierdurd, belannt, daß in diefem Winter Uebungen ber fdifffahrtireibenden
Mannjcaften des Beurlaubtenftandes, fowie der im Bezirk des VII. Armee-Sorps befindlichen fogenannten
Hollandögänger, nit flattzufinden haben,
Kriegs-Minifterium.
In Vertretung:
vd. Bodbielsti.
No. 298/1. A. I. a.
Mr. 20.
Betrifft die Nemonte-Antanfs-Kommilfionen und deren. Gefgäfts-Bezirle.
Berlin, den 16. Januar 1868.
Au Befehl Seiner Majefät des Königs find vom 1. Januar 1868 ab vier Remonte-Anlaufs-Rommiffio-
nen unter den Bezeihnungen „Ifte, 2te, 3te, 4te Remonte-Anlaufs-Kommiffion” errichtet worden.
Nach, einer allgemeinen Wbgrenzung der Gefchäfts-Bezirke ift, vorbehaltlich der fpegielleren Feftfegung,
die 1fte Remonte-Anlaufs:Kommiffton für Oftpreußen und Fitthauen,
die 2te für das Land len Dder und Weidfel, . .
die 3te für das Land zmwifhen Oder und Elbe mit Einfhlug von Schleswig-Holftein,
bef die Ate für das Land zrifhen Elbe und Ahein
eftimmt.
Als Gamifon:Orte haben die Präfides der Iften, ten und Aten Remonte- Anfaufs-Kommilfion
Berlin, der Bräfes der 2ten dagegen Schneidemähl angemwiefen erhalten.
Dies wird zur Kenntniß der Armee gebradt.
Der Kriege-Minifter.
In Vertretung.
v. Bodbielsti.
No. 418/11. K. M.
Nr. 21. :
fonterie-Negimenter zu führenden Eübeltrobbel betreffend.
Berlin, den 16. Januar 1868,
Zur Hebung vorgelommener Zweifel wird beftimmt, daß die 2ten Bataillone der Landmehr-Infanterie-Regi-
menter, wenngleich bdiefelben nad der Allerhödhften Kabinets-Drdre vom 29. November v. I. Lünftig mit
Die don ben 2ten Bataillonen Der Landimehr-I