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Betrifft Die Rontrele beim Berziehen ber Dffiziere des Benrlaubtenftiondes.
Berlin, den 5. Februar 1868.
&; wird hierdburd zur Nadhadtung befannt gemacht, daß Königlic, Preufifche Offiziere bes Beurlaubten
ftandes beim Berziehen nah dem Königreih Sadjjen, den Großherzogthämern Medienburg und Hefien fowie
dem Herzogthum Braunfchreig nicht den dortigen Randioehr-Behörden zur Kontrole zc. zu überweiten, bej.
5 Königlih Sächfifhe, Großherzoglih Medlenburgifhe und Heffiihe forwie Herzoglih Braunfhrweigifce
DO Ratere ded DBeurlaubtenftandes mwenn flc nad) Breufen oder nad denjenigen Bundesftaaten, tele leyterem
die Regelung ihrer Sandmehr-Berhältnifie überlaffen haben, verziehen, nicht in die Sontrole zc. der Preufi-
fchen Landwehr-Behörden zu übernehmen find. Diefelben verbleiben vielmehr zur Verfügung der Landroehr:
Behörden des Staates, welchem fle angehören.
Kriegs - Minifterium.
In Bertretung:
v. Bodbielsti.
No. 54/2. A. 1. a.
Nr. 50.
Die Belleidungs-Wbzeihen der Landiwehr-Bataillone betreffend.
Berlin den 6. Webruar 1868.
Macdem dur die neue Lanbmehr-Bezirls-Eintheilung angeorbnet worben ift, daß die Kompagnie» Bezirke
aud bei ben zmeiten Bataillonen mit der Nummer 1 anfangend durdlaufend zu numeriren find, rirdb im
Anihluß an den dieffeitigen Erlaß vom 16. Januar c. (Armee-Berordnungs-Blatt Nr. 3 pro 1868) hierdurch
beftimmt, daß die Mannjchaften der formirten zroeiten Bataillone der Landwehr, Infanterie-Regimenter lünftig
die Säbeltroddeln mit dem Abzeichen der erften Bataillone (weiße Eichel) zu tragen haben, forwie daf die
Kompagnien jener Bataillone nit von Nr. 5, fondern von Nr. 1 anfangend zu bezeihnen und demgemäß
auch die Nummerknöpfe zu den Schulterflappen, ebenfo mie bei den erften Bataillonen, mit den Ziffern I.
bis IV. zu verfehen find, wobei aus Beranlafjung eined Spezialfalles darauf aufmerlfam gemacht wird, daf
alle Randmwehr-Bataillone ohne Rüdficht auf die EM der Kompagnie-Dezirke, nad wie vor zu vier Kompag-
nien formirt erden.
Bon dem Berfonale des Randimehr-Bezirts-Konmandos Führen
die Keldmebel die Nummerknöpfe der KompagniesBezirke,
die Mannicaften die Nummerknöpfe und die Säbbeltroddeln der 1. Rompagnie.
Mit diefen Veränderungen ift fucceffive nad) Maafgabe der ben Landwehr-Bezirts-Kommandos zur
Dispofition ftehenden Drittel vorzugehen.
Die Säbbeltroddeln der zweiten Bataillone find zu biefen Behufe foviel als möglich bei den Linien-
Infanterie-Regimentern des Armee-Korpe auszutaufhen und mo dies nicht angängig ift, aufzutragen.
Kriegs. Dlinifterium.
In Vertretung:
v. Podbiclsti.
No, 456/1. 68. M.O.D. 3.
Nr. 51.
Betrifft Aenderungen in der „Inftruftion für Die Meptments-Kommandos der Feftungsd-Artillerie im
Bezug anf die tänen als Probinzial- Behörden des Kriegs» Minifteriums obltegenden Dienftverrid-
tungen 30.” und in der „Borfärift zur Bermaltung ber Königlien Artillerie-Depots‘‘ vom 13. Sep-
ember .
Berlin, den 28. Januar 1868.
Sn Wolge der anberweiten Drganifation des IngenieursRorps und der VBermaltung der fogenannten Doti-
rungögelder zur Unterhaltung der Feftungen durch die Provinzialbehörden, treten in der vorallegirten Inftruf«
tion refp. Borfhrift folgende Aenderungen ein: