Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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Armee- Verordnungs- Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium, 
  
3, Sahrgang. Berlin, den 30. März 1869. Nr. 6. 
Gedrudt und in Kommifflon bei &. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kodftraße 69. 
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis diefes Blattes beträgt 15 Syr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Boftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpedition, Kocdftraße 69. 
Bei Letsterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Rummern biefes Blattes zum Preife von 1 Gyr. 4 Pf. pro Drudbogen. 
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Nr. 57, 
Betrifft die Anlegung ber Sefreiten- Unszeinung dur Milttair- Krantenwärter nad bem Wbidhluffe 
der 2ten Kapitulation. 
Berlin, den 16. März 1869. 
Madden dur den Erlaß an die Königlihen General-Rommandos vom 1. September 1865 beflimmt wor» 
den ift, daß von den in jedem Armee-Korps-Bezirt vorhandenen Militair-Frantenmärtern alljährlich deren 6 zur 
Rapitulation zugelaffen werden können und diefen für jedes Kapitulationgjahr (bis incl. des dritten) eine Zulage 
von monatlich 1 Thlr. zu gewähren ift, hat da8 Kriegs-Minifterium nichts dagegen zu erinnern, wenn den 
betreffenden militairifhen Krankenmwärtern nad) AUbjhluß der zweiten Kapitulation allgemein die Anlegung der 
Öefreiten- Auszeichnung geftattet wird. 
Dies wird hierduch zur Kenntniß der Armee gebradit. 
Kriegs-Minifterium. 
v Roon. 
No. 61/3. A. IL b. 
  
Nr. 58. 
Betrifft die Landwehr-Dienftauszgeiänung Ifter Klafie, 
Berlin, den 18. März 1869. 
&; find erneut Gefuhe eingegangen, in denen Offiziere, twelche bereits vor längerer oder Lürzerer Zeit aus 
dem Landwehr-PVerhältnig ausgefhieden, auf Grund der Allerhöhften Kabinets-Drdre von 4. Juli pr. 2. 
(Armee-Berordnungs-Blatt Nr. 19 pro 1868) die nahträgliche Verleihung der Randwehrs-Dienftauszeihnung 
Ifter Rlafle beantragen. 
Seine Majrftät der König haben in Folge biesfälligen Vortrages ausdrüdlih zu genehmigen geruht, 
daß der beregten Allerhöchiten Kabinets-Ordre eine rüdwirkende Kraft nicht beizulegen ıft. 
Demnad ift, wie das Kriege - Diinilterium unter Bezugnahme auf die diesfeitige Verfügung vom 
27. Auguft pr. a. — 622/8 A. I. a. (Urmees-Berordnungs-Blatt Nr. 22 pro 1868) erneut bemerkt, auf An- 
träge der in Rede ftehenden Art grundfäglih und ausnahmslos ablehnend zu entjcheiden. 
Kred; Hierdurch finden zugleich die dem Kriege» Minifterium nocd vorliegenden bezüglihen Gefuche ihre 
edigung. 
Kriegs: Minifterium. 
v. Room. 
No. 87238. A.La 
 
	        
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